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Autor Getulio
 - 25. Mai 2016, 20:01:38
Die Frage wäre erstmal, um wessen Prozedere es geht? Das für den Beleidigten? Den Chef? Eventuelle Zeugen? Oder gar den Rekruten?
Autor justice005
 - 25. Mai 2016, 06:27:35
Das reine Procedere kann wie folgt ablaufen:

1. Der Disziplinarvorgesetzte ermittelt den Sachverhalt aus, z.B. durch Vernehmungen (§ 32 Abs. 1 WDO)
2. Der Beschuldigte kann sich dazu äußern oder schweigen.
3. Der Disziplinarvorgesetzte verhängt eine Disziplinarmaßnahme (oder auch nicht).

Was hier tatsächlich angemessen ist, lässt sich aber in der Tat nicht sagen, weil dafür sämtliche relevanten Infos fehlen.

Autor miT
 - 24. Mai 2016, 23:55:13
Viel zu wenig Informationen um auch nur ansatzweise. irgendetwas damit anfangen zu können.

Private Feier, wenn nein welche Dienstgradgruppe beteiligt, welche Art von Beleidigung, Situation und so weiter und so weiter....


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Autor soldat08152
 - 24. Mai 2016, 23:16:22
Hallo zusammen,

Ich wollte mich informieren wie das ordnungsgemäße Prozedere ist, wenn ein Rekrut nach Dienstschluss bei einem Trinkspiel den Vorgesetzten beleidigt.