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Zitat... Ist ja auch nichts abwägiges. Solange sie im Dienst nicht berauscht sind. ...
Zitat von: alexander2346 am 27. Mai 2016, 14:40:43
Wer hat denn mehr Ahnung als ein Soldat selbst ( oder in dem Fall sein Vorgesetzter ? )
Zitat von: KlausP am 27. Mai 2016, 14:20:09
Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen der Ahnung von der Materie hat.
Zitat von: heli am 17. Mai 2016, 10:35:08
Sehr geehrte Leser,
folgendes ich habe die Möglichkeit den gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst,zivil) der BW anzutreten.
Mein Problem ist nun:
Ich wurde 1999 mit 1g Cannabis in NRW von dem damaligen Bundesgrenzschutz gestellt. Das Verfahren wurde Mitte 1999 wegen Gerinfügigkeit eingestellt
Nun steht eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 an:
1. Muss/ sollte ich diesen dummen Vorfall angeben
2. Wie stehen meine Chancen grundsätzlich
3. sollte ich aktiv das Gespräch suchen
Ich bin für jede Auskunft sehr dankbar.
Mfg