Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor SimonL
 - 30. Juni 2016, 13:26:06
ich bedank mich auch für die antwort bin da gerade auch dran :)
Autor Prenz
 - 04. Juni 2016, 10:37:42
Ja, ich werde es so machen. Die Nachfrage diente meiner Absicherung.
Autor Ralf
 - 04. Juni 2016, 07:03:22
Mach es doch einfach so, wie KlausP das als Beispiel aufgezeigt hat.  Es wird schon Sinn machen, wenn jemand mit vielen Dienstjahren dir so etwas rät. Zumal auch kein anderer hier wüsten Protest gegen den Tipp eingelegt hat.
Autor Prenz
 - 04. Juni 2016, 00:28:51
Können Sie mir meine Frage bitte einfach beantworten? Meine Wehrpflicht ist schon 7 Jahre her.
Autor KlausP
 - 03. Juni 2016, 14:27:48
Sie sind Wiedereinsteller? Kann ich bei Ihren Unklarheiten gar nicht so richtig glauben ...
Autor Prenz
 - 03. Juni 2016, 14:23:40
Danke. Bei diesem Stichworten ist das Kriterium "Volltext" auch sicher erfüllt? So, wie Sie es mir beschreiben, steht es ja schon in meinem Lebenslauf. Ihre Ausführung kommt mir daher gerade wie ein zweiter Lebenslauf vor.
Autor KlausP
 - 03. Juni 2016, 14:16:35
Schreiben Sie in chronologischer Reihenfolge alle Tätigkeiten auf, die Sie ab dem Tag nach Ihrer Schulentlassung ausgeübt haben, wenn Sie Nachweise darüber haben, fügen Sie dieß bei. Bei allen Zeiten, die Sie nicht belegen können, schreiben Sie das dazu.

Beispiel:

- 30.06.20xx Schulentlassung
- 01.07.20xx bis 31.08.20xx Aufenthalt zu Hause ohne Erwerbstätigkeit
- 01.09.20xx bis 31.08.20xy Ausbildung zum xyz, Ausbildungsvertrag beigefügt
- ...
Autor Prenz
 - 03. Juni 2016, 13:52:22
Danke. Was bedeutet "Lückenloser Tätigkeitsnachweis im Volltext" genau? Soll ich neben dem Lebenslauf und den Originalen/beglaubigten Kopien einen Fließtext schreiben und darin die Angaben aus meinem Lebenslauf wiederholen?
Autor KlausP
 - 03. Juni 2016, 11:18:00
Die Originale reichen, das müssen Sie nur dort auch kundtun, damit der Perser sich Kopien ziehen lassen kann. Beglaubigen darf der Spieß die Kopien.
Autor Prenz
 - 03. Juni 2016, 10:26:51
Danke. Wie "amtlich" müssen die Nachweise denn sein? Reichen Kopien der Studiennachweise, Arbeitsverträge oder Praktikumszeugnisse aus oder muss ich beglaubigte Kopien einreichen? In zweiterem Fall würde ich etwas früher aus meinem Urlaub zurückkehren müssen, um dies zu organisieren.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2016, 05:28:10
Für die SÜ1 wirst du gesondert Formulare ausfüllen. Der lückenlose Tätigkeitsnachweis gehört zur Akte. Wenn du studiert hast, war deine Tätigkeit das Studium. Lückenlos heißt, dass nacheinander keine Lücken sein dürfen. Fehlen dir Bescheinigungen (z.B. einfach nur Zuhause gewesen), dann schreibst du das als Erklärung.
Autor Prenz
 - 02. Juni 2016, 22:55:46
Guten Abend,

zu meinem Dienstantritt am 04.07. soll ich neben meinem Lebenslauf einen "lückenlosen Tätigkeitsnachweis" mitbringen. Ich vermute es geht um die Ü1-Sicherheitsüberprüfung.

Wie mache ich das? Muss ich alle Dokumente, selbst solche Dinge wie Pizza ausfahren während des Studiums, in beglaubigter Form vorlegen oder sind die Anforderungen weniger streng?

Gruß Prenz