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Zitat von: justice005 am 10. Juni 2016, 21:24:56
Hier handelt es sich doch um eine Übung, bei der Einsatzbedingungen simuliert werden. Daher könnte man doch gut argumentieren, dass die SAZV nicht gilt. Ich räume aber ein, dass ich in der Tiefe der SAZV nicht ganz so drin stecke....
ZitatDie Teilnehmer an Persistent Presence werden nach LTU/EST/POL kommandiert, die Weisung BMVg gibt hier bewusst mindestens 3 Monate vor - dann werden nämlich Auslanddienstbezüge gezahlt. Im Falle Baltikum nach Stufe 7 rund 1400€/ Monat, minus 30% da Unterkunft/ Verpflegung gestellt, bleiben rund 950€. Ganz ohne Ausgleich ist der Aufenthalt also nicht.
ZitatDas Thema SAZV bzw. Ausnahmeregelung wurde auf allen Ebenen mehrfach diskutiert, die dafür notwendige Einstufung als Einsatz bzw. einsatzgleiche Verpflichtung will man aber vermeiden.
ZitatDie Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von
1.Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere
a)im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,
b)zur Landesverteidigung, im Spannungsfall oder im Rahmen des inneren Notstandes,
c)im Rahmen nationaler Krisenvorsorge,
d)zur Bündnisverteidigung im Rahmen der Organisation des Nordatlantikvertrages und
e)zur Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union,
2.Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe, humanitärer Hilfsdienste und Hilfeleistungen nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes,
3.mehrtägigen Seefahrten,
4.Alarmierungen und Zusammenziehungen sowie militärischen Ausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen und Verwendungen in den Fällen der Nummern 1 und 2 sowie
5.Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen nach den Nummern 1 und 2 simuliert werden.
ZitatAber auch im Grundbetrieb kann man von den 41 Stunden abweichen, theoretisch kann ich jedes WE Dienst ansetzen. Das Preisschild ist halt sehr hoch, im Extremfall nach 3 Monaten ggf. 10 Wochen Ausgleich.
ZitatEs wird keinem Soldat die Freizeit verweigert, nach Dienstschluss bzw. an freien Wochenenden können die Soldaten treiben was Sie wollen. Je nachdem wo man ist, ist das Freizeitangebot natürlich beschränkt. Und ob man auf eigene Kosten wirklich am WE nach Hause fliegt muss jeder selbst entscheiden.