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Autor OMLT
 - 10. Juni 2016, 08:37:17
Jaja der Willi ;)
Gemäß der Seite scheint es ihn allerdings nicht mehr zu geben. Ist wohl der Sohn in die Fußstapfen getreten.

MkG
Autor Ralf
 - 10. Juni 2016, 06:02:16
Welcher Beschwerdenbearbeiter kennt ihn nicht...  8)
Autor wolverine
 - 10. Juni 2016, 05:20:56
Willi... :D
Autor OMLT
 - 09. Juni 2016, 22:44:41
P.S. und Herr Weber ist Vertragsanwalt des DBwV
Autor OMLT
 - 09. Juni 2016, 22:43:01
Für den Fall das Sie aus dem süddeutschen Raum kommen, hier meine Empfehlung:

http://www.weberundpankl.de

Diese Kanzlei ist unter anderem spezialisiert auf Entlassungsverfahren nach Paragraph 55 SG.

MkG und Horrido
Autor KlausP
 - 09. Juni 2016, 22:28:25
Zitat von: logo am 09. Juni 2016, 21:48:58
nein

im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche

das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht


die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt

Ich vermute Folgendes:

- Ihre Dienstzeit wurde je nach Erfüllen bestimmter Ausbildungsabschnitte stufenweise festgesetzt.
- Auf Grund dessen, dass wegen ihrer Erkrankung ein 90/5 angelegt wurde, in dem "T5 - nicht wehrdienstfähig" stand, wurde Ihre Dienstzeit nicht auf die nächste Stufe festgesetzt sondern Sie wurden mit Ablauf Ihrer damaligen Dienstzeitfestsetzung entlassen.

Wenn das so ist, rate ich Ihnen dringend, einen Fachanwalt damit zu beauftragen, aber einen, der sich mit Wehr- und besonders Laufbahnrecht auskennt.
Autor F_K
 - 09. Juni 2016, 21:51:49
Entlassungsgrund war die Verkürzung - es gibt kein DU Gutachten.

Wer dann Versicherungsleistungen wegen DU haben möchte, hätte die Schadensminderungspflicht nicht erfüllt und ungünstige Tatsachen geschaffen ...
Autor logo
 - 09. Juni 2016, 21:50:55
entlassen 2013

Info es ist nicht verjährt das ganze
Autor logo
 - 09. Juni 2016, 21:48:58
nein

im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche

das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht

die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt
Autor ulli76
 - 09. Juni 2016, 21:48:14
Du wurdest dienstunfähig entlassen, aber nicht wegen der Dienstunfähigkeit.

Worum geht es dir überhaupt?
Autor KlausP
 - 09. Juni 2016, 21:46:46
Ich verstehe nicht, worum es Ihnen konkret geht.

Aus die Scans entnehme ich:
- Ihre Entlassung resultiert aus einer Erkrankung aus 2012
- ein formales DU-Verfahren wurde nicht eingeleitet, weil Ihre Entlassung durch eine Dienstzeitverkuerzung erfolgte

Wann wurden Sie denn entlassen?
Autor funker07
 - 09. Juni 2016, 21:45:19
Du willst den Entlassungsbescheid geändert haben, damit nicht mehr §55(2) SG drin steht?
Meiner Meinung nach gehört da der tatsächlichr Entlasssungsgrund rein und das war laut Aussage deiner Scans eine Dienstzeitverkürzung. In deiner Akte muss dazu mehr stehen.
Hat denn überhaupt ein DU-Verfahren statt gefunden?

Da würde ich mich an einen Anwalt (für Wehrrecht..vielleicht Verwaltungsrecht?) wenden.
Autor logo
 - 09. Juni 2016, 21:37:26
ich habe alles ja schon zur Prüfung eingereicht und wollte wissen ob sich jemand mit den sätzen und der DBV auskennt
DU wurde ich eben entlassen
Autor Getulio
 - 09. Juni 2016, 21:34:00
Für Sie geht es hier um einiges. Deshalb rate ich Ihnen, sich einen spezialisierten Anwalt zu nehmen, der auch haftet, wenn er ggf. Mist baut, und keinesfalls auf Internetexpertise zu bauen, deren Qualität Sie überhaupt nicht beurteilen können.
Autor logo
 - 09. Juni 2016, 21:24:09
zusatz

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