ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: logo am 09. Juni 2016, 21:48:58
nein
im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche
das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht
die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt