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Zitat von: 12345678 am 10. Juni 2016, 23:28:46
Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86
Zitat von: miguhamburg1 am 26. November 2015, 09:25:58Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86), aber das Ausstattungssoll sieht eine Ausstattung mit dem Barett ja ausdrücklich nur für SeeBtl und KSM vor (vgl. Zentralvorschrift "Bekleidung der Bundeswehr", Ziff. 10033, Erläuterungen 29, 31), was darauf hindeutet, dass sich der Begriff "Marinesicherungskräfte" ausschliesslich auf das SeeBtl bezieht. Und eine Sonderbestimmung für das WachBtl wäre ja gemäß Ziff. 148 nur bei der Erfüllung repräsentativer Aufgaben möglich, also eher nicht für den Feldanzug?
... und um es noch weiter zu spezifizieren: Das zuvor erwähnte Marinebarett tragen ausschließlich Soldaten des Seebataillons, der Kampfschwimmerkompanie sowie der 4./WachBtl BMVg zum Feldanzug. Zum Dienstanzug tragen auch diese Soldaten die Schirmmütze/Tellermütze.
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 08:15:39Zitat"b) Ausführung der Barettabzeichen Marine
• Kommando Spezialkräfte Marine Metallgeprägte, goldfarbene Eichenlaubumrandung; in der Mitte aufrecht zeigender Dreizack. Am unteren Rand eingelassenes, rechteckiges Plättchen (0,7 x 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold."
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 15:14:43
Ich verstehe jetzt die Aufregung nicht! Wenn ein UmP einem UoP einen Befehl erteilt, muss das noch lange nichts mit unzeitgemäßer Menschenführung zu tun haben!
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 14:26:07
Und als Obermaat sind Sie nicht in der Position, sich gegen den rechtmäßigen Befehl, den Sie dann von mir erhalten würden, aufzulehnen!