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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 17. Juni 2016, 14:45:43
Durch die Kommandierung wird die Zugehörigkeit zur Stammeinheit (und damit die originäre disziplinare Unterstellung) nicht berührt. Im Übrigen dürfte das BAPersBw für die Versetzung zuständig sein.  ;D
Autor Ralf
 - 17. Juni 2016, 13:59:04
Der DV von Y müsste das dann zum DV von X weiterleiten, da nur dieser etwas über den Bedarf in seiner Einheit sagen kann.
Autor Jens79
 - 17. Juni 2016, 13:56:20
Tach Kameraden

Ausgangslage:
Soldat X ist für drei Monate zur Dienststelle Y kommandiert. In diesen drei Monaten entschließt er sich, einen Antrag auf Versetzung zur Dienststelle Y zu stellen.

Nach meinem Verständnis wird dieser Antrag an den Disziplinarvorgesetzten in Dienststelle Y gestellt.
Anderen sind der Meinung, das der Antrag die Stammeinheit zu stellen ist.

Wie sind eure Meinungen dazu.