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Zusammenfassung

Autor Palm
 - 31. Mai 2006, 15:24:10
Solltest Du nicht bestehen, wovon ich mal nicht ausgehe, dann liegt es nicht daran, dass Du einen Job hast derzeit. Wäre ja schlimm, wenn die BW einen nur einstellen würde, wenn man arbeitslos ist. Einfach abwarten und wenn Du bestanden hast, die Sache mit Deinem Einplaner bereden. Dafür sind die da und die helfen auch gerne weiter.

Viel Glück und viel Spaß beim Test am ZNWG. Und viel Sitzfleisch mitbringen. ;D
Autor HelpMe
 - 31. Mai 2006, 11:32:42
Danke für die Info. Ich lasse es einfach mal auf mich zukommen und werde meine Erfahrungen dann mal posten......außer wenn ich nicht bestehe....dann bin ich vielleicht beleidigt  :D
Autor Palm
 - 30. Mai 2006, 18:27:48
ZitatWas wird mir dann gesagt, wenn ich sage das ich noch bis Ende 2006 einen Arbeitsvertrag habe?(Bezogen auf SaZ)

Solltest Du bestehen, sagst Deinem Einplaner, dass Du noch bis Ende 2006 nen Job hast und dann wirst Du entsprechend eingeplant.
Kann aber auch sein, dass sie Dich dringend brauchen würden und dann darfst eben früher einrücken.

Kündigen würde ich auf keinen Fall. Auch wenn Du bestehst, hast du erst nochmal 4 Monate Probezeit bei Eintritt in die BW. Schimpft sich Eignungsübung und da hast Du dann auch noch die Chance zu sagen, nein Du Bundeswehr ist nichts für mich. Auf der anderen Seite, kann auch die BW sagen, so nicht. Du bist nicht SaZ tauglich. Was aber sehr unwahrscheinlich ist. Solltest Du dann sagen nein ich will nicht mehr SaZ werden, läufst Du als normaler W9er weiter und Du kannst, wenn Du nicht gekündigt hast und Du z.B. am 01.10. eingerückt bist nach Deiner BW Zeit wieder bei Deinem alten Arbeitgeber anfangen. Vorrausgesetz, dass Dein arbeitsvertrag z.B. bis zum 31.12.06 gelaufen wäre. Hast also anrecht auf Deinen alten Job. Eben wie ein normaler Grundwehrdienstleistender. Die BW interesiert dies wenig, dass Du momentan noch einen Job hast.
Autor HelpMe
 - 30. Mai 2006, 14:08:56
Was wird mir dann gesagt, wenn ich sage das ich noch bis Ende 2006 einen Arbeitsvertrag habe?(Bezogen auf SaZ)

Kann man den Einzug dann auf ein Quartal danach verschieben?

Ich gehe davon aus, das ich nicht vorher kündigen kann, laut Gesetzeslage, möchte es mir dadurch aber nicht bei der BW verscherzen.
Autor Palm
 - 30. Mai 2006, 13:50:06
Hmm, kleine Korrektur oben. Meinte natürlich zum 01.10. und nicht zum 01.09.
Autor Palm
 - 30. Mai 2006, 09:40:27
Solltest Du den Test am 26.06. bestehen, wirst Du frühestens zum nächsten Quartal eingezogen. Bedeutet also 01.09.06. Kann aber auch sein, dass Du erst am 01.07.07 antreten darfst. Bei bestandenem Test, entfällt der Einberufungsbescheid des KWEA. Aber das steht dann alles auch noch einmal in Deinen Unterlagen, die Du von München bekommst, sobald Du bestanden hast.

Auf diesem Wege wünsche ich Dir auch noch viel Glück beim Test.
Autor HelpMe
 - 29. Mai 2006, 18:52:46
Ich befinde mich gerade in einer misslichen Lage. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 2006, stehe ab 07/2006 für die Bundeswehr zur Verfügung(Wehrpflicht) und habe mich aber auch bei der Bundeswehr als Fw beworben und habe ab 26.06. den Eignungsparcour.

Nimmt der Einplaner Rücksicht auf den befristeten Arbeitsvertrag und gibt mir die Möglichkeit ab 01/2007 bei der Bundeswehr anzufangen(Gesetz dem Fall das die Prüfungen erfolgreich sind). Ich habe nämlich angegeben ab 07/2006 schon anfangen zu wollen.

Wenn Rücksicht genommen wird, ist dann die "Wehrpflicht" mit der Einstellung zum 01/2007 auch verschoben. Sonst müsste ich mir was mit Kündigung überlegen, falls ich schon ab 07/2006 gehe, und das ist beim befristeten Vertrag nicht so einfach.

Danke schonmal im Voraus!