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Zusammenfassung

Autor FerdinandDerStier
 - 27. März 2017, 17:29:28
Zitat von: Tommie am 26. März 2017, 12:51:03
@ Bulle von Braunschweig:

Der "Herr Werner Freers" ist seit 10.12.2012 Chief of Staff (Chef des Stabes) im "Supreme HeadquartersAllied Powers Europe" (SHAPE) in Mons in Belgien und auch seit ungefähr diesem Zeitpunkt General (4 Sterne!) und nicht mehr Generalleutnant (3 Sterne). Somit hat er das abgebildete Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht benutzt! Wenn ein 4-Sterne-General aus SHAPE mit einem Fahrzeug unterwegs ist, wird dieses Fahrzeug stets gepanzert sein, und er wird entsprechende Sicherheitskräfte mit dabei haben. Auch wird ein "NATO-General" nicht mit einem Fahrzeug mit Y-Kennzeichen reisen!

Fazit: Damit reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre obige Aussage zutrifft auf exakt ... NULL ;D !

Zwar OT, aber wenn ich hier SHAPE lese komme ich schon wieder ins schwärmen, da ist's einfach so unglaublich geil, schade, dass ich dieses Jahr nicht mehr hinkomme  :-[
Autor Tommie
 - 26. März 2017, 12:51:03
@ Bulle von Braunschweig:

Der "Herr Werner Freers" ist seit 10.12.2012 Chief of Staff (Chef des Stabes) im "Supreme HeadquartersAllied Powers Europe" (SHAPE) in Mons in Belgien und auch seit ungefähr diesem Zeitpunkt General (4 Sterne!) und nicht mehr Generalleutnant (3 Sterne). Somit hat er das abgebildete Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht benutzt! Wenn ein 4-Sterne-General aus SHAPE mit einem Fahrzeug unterwegs ist, wird dieses Fahrzeug stets gepanzert sein, und er wird entsprechende Sicherheitskräfte mit dabei haben. Auch wird ein "NATO-General" nicht mit einem Fahrzeug mit Y-Kennzeichen reisen!

Fazit: Damit reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre obige Aussage zutrifft auf exakt ... NULL ;D !
Autor Getulio
 - 26. März 2017, 10:54:12
Btw sprechen auch die im Foto erkennbaren drei Sterne gegen Ihre These.
Autor Getulio
 - 26. März 2017, 10:49:59
Zitat von: Bulle von Braunschweig am 26. März 2017, 09:47:46
Herrn Werner Freers der für die NATO zuständig ist

Na, das nenne ich mal eine griffige Jobbeschreibung!  ;D
Autor Bulle von Braunschweig
 - 26. März 2017, 09:47:46
Guten Tag sehr wahrscheinlich gehört das Auto Herrn Werner Freers der für die NATO zuständig ist
Freese
Autor Ralf
 - 23. März 2017, 19:56:47
Und das hat nun alles was mit dem Thema zu tun?
Autor HG
 - 23. März 2017, 18:46:38
Irgendwie habe ich zu der Thematik aber im Hinterkopf das dass Recht am eigenen Bild untergeordnet zu werten ist, sofern es sich um eine Person von öffentlichem Interesse handelt. Bei meinem Beispiel z.B. als Einsatzkraft einer Feuerwehr.
Autor mmg2.0
 - 14. März 2017, 21:56:04
Wenn jemand gegen seinen Willen fotografiert und diese Abbildung veröffentlicht wird, kann er in den folgenden Rechten beeinträchtigt sein:

in seinem Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22 -24 Kunst-Urhebergesetz,
in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 I BGB,
in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 I GG.

Letztes findet immer mehr Anwendung bei den Gerichten bzgl. der Meinung "Ich kann und darf jeden fotografieren."
Autor justice005
 - 14. März 2017, 19:28:03
ZitatZu beachten sind ggf. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen, soweit sie eine Mindestanzahl unterschreitet.

Sehr richtig.

Allerdings ist dieses Foto hier geradezu ein Lehrbuchbeispiel für das Kunsturheberrechtsgesetz und das Recht am eigenen Bild.

Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse von Personen nur veröffentlicht werden, wenn die betroffene Person zustimmt. Ein Bildnis von einer Person liegt dann vor, wenn die Person auch identifizierbar ist. Auf dem Bild hier im Thread könnte das den Soldaten rechts neben dem Fahrzeug betreffen.

Jetzt kommen aber die Ausnahmen des § 23 KunstUrhG ins Spiel.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG bedarf es keiner Zustimmung, wenn die Person lediglich ein "Beiwerk" darstellt, also die Zielrichtung des Bildes nichts mit der Person zu tun hat. Das ist hier der Fall. Der Fokus des Bildes liegt zweifelslos auf dem Fahrzeug. Motivation für das Foto war der Wunsch, das Auto zu fotografieren. Die Person ist daher offenkundig nur zufällig mit im Bild und lediglich ein Beiwerk. Daher kann dieses Bild ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG bedarf es auch keiner Zustimmung, wenn es sich um Aufnahmen von einer Versammlung oder einer sonstigen Veranstaltung gehandelt hat, an der die abgelichtete Person lediglich teilgenommen hat. Das mach auch Sinn, denn wenn ich auf dem Oktoberfest ein Foto machen, brauche ich nicht von jedem auf dem Bild eine Zustimmung, bevor ich das Bild weiter verbreite.

Autor miguhamburg1
 - 14. März 2017, 11:31:55
Bei "Tagen der offenen Tür" ist zumeist das Fotografierverbot aufgehoben oder nur auf ganz bestimmte Bereiche eingegrenzt. Da es sich hier um einen "Tag der Bundeswehr" handelte, zu dem die Öffentlichkeit freien Eintritt in die Liegenschaft hatte, ist auch gegen die Verwendung von derartigen allgemeinen Fotos in der ÖLffentlichkeit grundsätzlich auch nichts einzuwenden und schon gar nicht, wenn ein x-beliebiges ziviles Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen abgebildet wird. Zu beachten sind ggf. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen, soweit sie eine Mindestanzahl unterschreitet.
Autor Deepflight
 - 14. März 2017, 11:21:01
Mal eine Frage rein interessenhalber:

Fotografieren in einer Kaserne mit Soldaten im Hintergrund und das dann "semiöffentlich" in einem Forum posten, ist das eigentlich rechtlich in Ordnung?

Würd mich mal interessieren.
Ich meine, gut, wirklich was sehen von der Liegenschaft tut man nicht und es scheint ja irgendein öffentliches Event gewesen zu sein, aber mal generell....
Autor justice005
 - 13. März 2017, 05:58:56
Der Sinn ist ganz einfach: Man kann bei jede Halterwechsel neu abkassieren. 

Autor InstUffzSEAKlima
 - 13. März 2017, 01:07:40
Ich habe bis heute nie verstanden, warum das Kennzeichen auf die Plakette geschrieben wird, denn die Eigenschaften/Voraussetzungen, die zur Einstufung in die jeweilige Schadstoffklasse führen, sind weder vom Zulassungsbezirk, noch vom Halter abhängig. Wenn ein Kfz nach Halter- und /oder Standortwechsel umgemeldet werden muss, wird automatisch die Plakette ungültig bzw. muss erneuert werden. Wenn man schon die Plaketten individualisieren möchte, dann zweckmäßigerweise mit der Fahrzeug-Identnummer.
Autor werner512
 - 10. März 2017, 18:24:01
Zitat von: StOPfr am 20. Juni 2016, 13:08:00
Zitat von: justice005 am 20. Juni 2016, 06:06:47
Bisher wusste ich nicht, dass es solche Nummernschilder überhaupt gibt. Und dann auch noch "nur" für einen 3-Sterne-General. Faszinierend.

"Nur" ist das ja wahrscheinlich nicht. Das Schild wird sicher gelegentlich ausgetauscht. Dann steht der Wagen vielleicht auch mal einem 2-Sterne-General zur Verfügung  ;).
Dieses Fahrzeug steht nur einer Person zur Verfügung und wird nicht für jemand anderen genutzt es sei den es wird von der Person gefordert. Ich weiß zwar wem dieses Fahrzeug gehört aber darüber reden darf ich als Soldat nicht. Die Umweltplakete ist da dran da diese Personen mit wechselkennzeichen fahren und auch gelegentlich mit Zivilen Kennzeichen fahren. Da ich selbst auch Fahrer bin kenne ich mich dort ein wenig aus. Diese Fahrzeuge stehen übrigens jeder Person zur Verfügung die Mindestens B6 Besoldet werden. Es gibt auch Ausnahmen wie zB. für General Wieker der nur mit Gepanzerten Fahrzeugen unterwegs ist. Es gibt auch Generäle die auch relativ alte Fahrzeuge zur Tarnung fahren dann meistens aber auch Personenschutz dabei haben.
Autor MiraC
 - 21. Juni 2016, 10:19:06
Das das ein Wechselkennzeichen ist war mir schon klar  ;D.

Mir ging es "Augenzwinkernd" darum, ob hier eine OWI vorliegt, weil falsches Kennzeichen auf der Plakette.
Musste aber nach kurzer Recherche mittels der großen Suchmaschine feststellen, das unsere Richter festgestellt haben, das das gar keine OWIG ist.