Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Schnolle
 - 23. Juni 2016, 11:05:24
Wenn du einen Termin hast und der dir nicht passt,'dann rufe beim KC an und bitte um einen anderen. Das geht meist auch am Telefon. Dann bekommst du noch ne neue Einladung und gut is. Die Mitarbeiter dort wissen ja auch, dass es Menschen gibt noch andere Sachen zu tun haben als Auswahlverfahren zu bestreiten.
Autor KlausP
 - 23. Juni 2016, 09:53:13
Dafür gibt es ja einen "Vorschau"-Button ...
Autor JJurisch93
 - 23. Juni 2016, 09:41:18
Zitat von: KlausP am 23. Juni 2016, 09:33:46
Kein Grund, hier "rumzubrüllen"!

HAHA tut mir leid wusste nicht dass es so Groß angezeigt wird  ;D ;D ;D ;D
Autor KlausP
 - 23. Juni 2016, 09:33:46
Kein Grund, hier "rumzubrüllen"!
Autor JJurisch93
 - 23. Juni 2016, 09:26:52
Ich will auf keinen Fall meine Ausbildung abbrechen, meine Frage war lediglich ob ich mein Einstellungstest-Termin (2 Tägig), wünschen kann wann er statt findet, zwecks Urlaubsantrag ...


UND JAAA Eintritt erst nach bestehen der Ausbildungsabschlussprüfung !!!



Edit: Großschrift entfernt!
Autor Gerd
 - 22. Juni 2016, 17:15:49
Zitat von: MiraC am 21. Juni 2016, 15:06:45
Eine Frage an den TE... Sie wollen aber schon erst auslernen und dann zum Bund, oder?

Würde ich dringend empfehlen. Also jetzt bewerben für Einstellung nach dem Ausbildungsabschluß. Auch wenn jemand in der gleichen oder ähnlichen Branche weiterarbeitet, wird ein Abbrechen
der Ausbildung leider sehr negativ wahrgenommen. Auch wenn es gute Gründe geben sollte.

Nur als Ergänzung/Idee.
Autor MiraC
 - 21. Juni 2016, 15:06:45
Eine Frage an den TE... Sie wollen aber schon erst auslernen und dann zum Bund, oder?

Weil sonst verstehe ich Ihren Einwand mit "Erst in zwei Jahren wieder zum Arbeitgeber" nicht....

Wenn Sie nach der Ausbildung vom Betrieb übernommen werden und dann zur BW gehen, dann hätten Sie im Rahmen einer Eignungsübung die Möglichkeit, wieder in Ihren Betrieb zurückzukehren. Sprich: Geringeres Risiko, falls es doch nicht passen sollten oder Sie sich (hoffentlich nicht) während der GA so schwer verletzen, dass Sie nicht mehr dienstfähig sind.
(Ja alles schon vorgekommen.... Eine meine Kameradinnen hat einen Meniskusriss oder so was ähnliches gehabt - DU verfahren und raus...)
Autor F_K
 - 21. Juni 2016, 13:44:12
@ StUffz:

Üblicherweise sollte man sich aus angekündigten Verträgen bewerben - und das geht halt nur im Urlaub.

Du scheinst da einiges nicht verstanden zu haben ...
Autor StUffz_Ela
 - 21. Juni 2016, 13:38:42
@F_K
Nein ist es nicht, dann wissen diese Leute einfach nicht von § 629 BGB.
Ist jetzt mein letzter Beitrag hier, dem TE und den Anderen interessiert unsere kleine Diskussion bestimmt herzlich wenig. Trägt ja nichts zum Thema bei.
Schönen Tag noch, Kamerad ;)

@Gerd
Danke Gerd, wenigstens einer der den Sinn verstanden hat :D

@JJurisch93
Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen, wünsche dir noch viel Erfolg!
Autor Gerd
 - 21. Juni 2016, 13:36:31
Zitat von: StUffz_Ad am 21. Juni 2016, 11:51:54
Zitat von: F_K am 21. Juni 2016, 10:06:18
Ausbildungsvertrag ist ungleich Arbeitsvertrag - der Beitrag von StUffz_ad verfehlt also das Thema völlig.
Für Ausbildungsverträge gilt dasselbe. Die Quelle ist nicht ganz richtig, stimmt schon. Bitte sehr:http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=85648
"Völlig verfehlt" hat mein Beitrag das Thema keinswegs.

Dem möchte ich beipflichten! In einem Forum helfen sich die Leute gegenseitig und können Wissen weitergeben oder Verfahrensweisen beschreiben.

Damit erhält der Beitragsbaumeröffner eine gute Grundlage zum selber weiterrecherchieren. Mir hätte der Beitrag von StUffz_ad sehr gut weitergeholfen, von völliger Themaverfehlung kann gar nicht die Rede sein.



Autor F_K
 - 21. Juni 2016, 12:50:32
@ StUffz:

Weil es der Normalfall ist, sich für Bewerbungen Urlaub zu nehmen - es gibt wenige Ausnahmen, ob die hier zutreffen, ist unklar.
Autor KlausP
 - 21. Juni 2016, 12:24:09
Zitat von: wolverine am 21. Juni 2016, 11:55:47
Zitat von: KlausP am 21. Juni 2016, 10:21:36
Falls das bei Ihnen eintreten sollte, muss Ihre Firma Sie aber wieder einstellen, weil Sioe so lange dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, wie Ihre Dienstzeit noch nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
Dazu müsste er aber erst nach Beendigung der Ausbildung übernommen werden.

Das war mir nach dem Absenden auch aufgefallen, ich könnte nur die zwei Jahre irgendwie nicht zuordnen. (Kann ich auch immer noch nicht  ;))
Autor StUffz_Ela
 - 21. Juni 2016, 12:16:37
@F_K
Ich wollte ihm lediglich einen kleinen Tipp geben, da es sich so anhörte, als wolle er sich für das KC Urlaub nehmen.
Warum reitest du da so hart drauf rum?
Autor F_K
 - 21. Juni 2016, 12:04:30
@ StUffz_ad:

Da der TE nichts zu seiner Übernahmesituation geschrieben hat, kann es sehr wohl sein, dass dies nicht anwendbar ist.

Insoweit bleibt Deine Behauptung in der Pauschalität sachlich unrichtig.
Autor wolverine
 - 21. Juni 2016, 11:55:47
Zitat von: KlausP am 21. Juni 2016, 10:21:36
Falls das bei Ihnen eintreten sollte, muss Ihre Firma Sie aber wieder einstellen, weil Sioe so lange dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, wie Ihre Dienstzeit noch nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
Dazu müsste er aber erst nach Beendigung der Ausbildung übernommen werden.