Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 29. Juni 2016, 19:32:17
Dann hat man Ihnen offensichtlich nachgewiesene Erfahrungszeiten anerkannt, da der Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 ansonsten erst nach zwei Jahren erfolgt wäre. Und ja, Sie bekommen die ab dem 01.02.2016 noch nicht berücksichtigten Unterschiedbeträge selbstverständlich nachgezahlt.
Autor LwPersFw
 - 29. Juni 2016, 14:39:52
Wenn dies so ist, erhalten Sie dann auch eine Nachzahlung, sobald dem BVA die rückwirkende
Änderung der ESt bekannt ist. Bitten Sie am besten ihren PersFw dies zu prüfen.
Autor Servus12
 - 29. Juni 2016, 14:28:10
Servus,

Ich habe vom Personalmanagement aus Köln einen Brief erhalten über die erstmalige Stufenfestsetzung.

Kurz zu mir:

01.10.15 Dienstantritt

01.02.16 Ernennung zum SAZ

Bisher war ich in der Erfahrungsstufe 1, doch im Brief steht das ich mit Wirkung des 01.02.16 in Stufe 2 festgesetzt wurde.

Kriege ich nun eine Rückzahlung? Denn ich war ja praktisch 5 Monate in der falschen Erfahrungsstufe