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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 04. Juli 2016, 12:12:53
Zitat von: Nichtraucher am 03. Juli 2016, 17:23:51
es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

Die Bundeswehr kennt zum einen nur die "Gemeinschaftsunterkunft" - egal wie viele betten in einem Raum stehen - und zum anderen hat man das sehr pragmatisch gelöst, wie justice schon zusammengefasst hat. In öffentlichen Gebäuden - und das sind auch Unterkunftsgebäude der Bundeswehr - ist das Rauchen außerhalb gesonderter Flächen verboten.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 03. Juli 2016, 18:15:57
Zitat von: Nichtraucher am 03. Juli 2016, 17:23:51
Danke für den Link. Wie sieht es denn hiermit aus?

es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

In Raucherstuben zu schlafen wäre mein persönlicher Albtraum.

Da steht "alleinige Nutzung" und damit fallen Stuben mit Zwei- und Mehrmannbelegung schon per Definition weg.
Autor justice005
 - 03. Juli 2016, 17:49:53
Lange Rede, kurzer Sinn. Raucherstuben gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Rauchen ist nirgendwo im Gebäude erlaubt, sondern nur draußen in den sogenannten Raucherecken.

Autor Nichtraucher
 - 03. Juli 2016, 17:23:51
Danke für den Link. Wie sieht es denn hiermit aus?

es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

In Raucherstuben zu schlafen wäre mein persönlicher Albtraum.
Autor KlausP
 - 03. Juli 2016, 15:14:06
Auch die Bundeswehr unterliegt dem Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichrSchG).

http://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/
Autor Nichtraucher
 - 03. Juli 2016, 15:07:00
Danke
Autor wolverine
 - 03. Juli 2016, 15:01:51
Ja
Autor Nichtraucher
 - 03. Juli 2016, 15:00:18
Gibt es bei der Bundeswehr Nichtraucherschutz? Ist das Rauchen in den Stuben verboten?