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Zitat von: Sempiternal am 03. Dezember 2018, 18:24:29Hast du eine Quelle für diese Behauptung?
Mit Master wirst du entsprechend nicht zum Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen. Das gilt übrigens ausschließlich für externe Bewerber.
Zitat von: Sempiternal am 03. Dezember 2018, 18:24:29siehe oben bzw. wo kann man das in der Weisung nachlesen?
Das ist keine Regelung von einzelnen Dienststellen, sondern wird in der gesamten Bundeswehrverwaltung auf Weisung des BMVg so gehandhabt.
Zitat von: Sempiternal am 03. Dezember 2018, 18:24:29Hast du eine Quelle für die Behauptung, dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellt und das AC nicht nochmal für den höheren Dienst durchlaufen muss? Von wieviel Masterabsolventen redest du? Von wievielen Beamten im gehobenen Dienst hast du diese vorgehensweise erlebt? Ich klammere die Tarifbeschäftigten mal aus, denn da gibt es keinen gehobenen Dienst.
Als Begründung wird, wie M05W12S69 schon angemerkt hat, tatsächlich das Problem mit der Zwischenstation angegeben. Man möchte so z.B. den Weg von Masterabsolventen über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst vermeiden. Es sorgt auf den Dienstellen für Unruhe, wenn ständig Masterabsolventen nach nur zwei Wochen im Dienst auf ihre Versetzung in den höheren Dienst bestehen. Solche Probleme hatte man wohl vor der Regelung öfter.
Zitat von: Sempiternal am 03. Dezember 2018, 18:24:29Kannst du das Urteil vom BVerfG bitte nennen, dass es nicht verfassungskonform ist.
Grundsätzlich ist das ein nachvollziehbares System. Allerdings gibt es da in vielen Bereichen auch größere Probleme.
Ein Wirtschaftsjurist mit Masterabschluss aber ohne 2. Staatsexamen hat keine Chance auf eine Stelle in der Bundeswehrverwaltung.
Für den gehobenen Dienst ist er mit dem Master überqualifiziert. Für den höheren Dienst ist er ohne 2. Staatsexamen (Einstellungsvoraussetzung für Juristen im höheren Dienst der Bundeswehrverwaltung) nicht qualifiziert.
Das ist natürlich nicht so ganz verfassungskonform. Unter anderem wegen solchen Problemen wird das System jetzt auch auf Bundesebene langsam angepasst.
Zitat von: M05W12S69 am 16. Juli 2016, 21:26:21
Wenn ich das richtig verstanden habe wird ja in besonderem Maße in der Rheinschiene Düsseldorf-Bonn-Koblenz gesucht, und da ich irgendwo in der Mitte von Koblenz und Bonn wohne, sollte da zumindest für mich etwas dabei sein können - so wurde es mir erklärt, eine Zusicherung ist das natürlich nicht, aber ich bin zunächst optimistisch.