Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 11. Juli 2016, 15:15:38
Zitat von: Marcus2008 am 22. Juni 2016, 22:38:23
in meiner Versetzung zu meiner stammeinheit wurde UKV zugesagt.
:-\
Autor Refü und so
 - 11. Juli 2016, 15:05:36
Naja... ich als Refü würde jetzt erstmal fragen

1. Wie lange ist man schon am Standort
2. Gab es ne UKV Zusage?
3. Wie alt sind die Kinder und seit wann ist man verheiratet

Folgende Hintergründe:
TG kann bis zu einem Jahr rückwirkend beantrag werden. Aber nur, wenn keine UKV Zusage vorliegt. Als Verheirateter oder lediger mit Kind gilt der Haushalt automatisch als anerkannt (sofern einer häusliche Gemeinschaft besteht).

Heißt für OSG, wenn er noch kein Jahr am Standort ist und vorher schon verheiratet war oder die Kinder auf der Welt waren und keine UKV Zusage erfolgte, dann würde ich zum Refü gehen und TG beantragen.
Autor LwPersFw
 - 05. Juli 2016, 09:34:04
Da er aktuell kein TG-Empfänger ist und aus rein privaten Gründen umzieht... bekommt er nichts von der Bw... keine UKV und auch kein TG...

...ein unnützer Weg zum BwDLZ...
Autor chefderang
 - 04. Juli 2016, 21:49:33
Herr Osg.....versuchen können Sie es trotzdem beim BWDLZ.....die Damen und Herren dort gerne ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Autor LwPersFw
 - 04. Juli 2016, 12:21:00
Ggf. kann man aber etwas steuerlich geltend machen...

http://www.finanztip.de/umzugskosten/
Autor DerOSG
 - 04. Juli 2016, 11:59:15
das war schnell genug  ;) danke
Autor KlausP
 - 04. Juli 2016, 11:57:22
Zitat... Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. ...

Noch schneller? ::)
Autor DerOSG
 - 04. Juli 2016, 11:57:08
Ach man das ist doch echt Mist.

aber vielen Dank für die Antwort.
Autor KlausP
 - 04. Juli 2016, 11:53:24
Aus meiner Sicht nein, weil die Zusage/Nichtzusage der UKV immer nur für die nächste Personalmaßnahme (Versetzung, Kommandierung) wirksam wird. Sie werden aber nicht versetzt und ziehen nicht aus dienstlicher Veranlassung um.
Autor DerOSG
 - 04. Juli 2016, 11:50:21
Schönen guten Tag,

ich hoffe mir kann auch jemand helfen.
Zu meiner Person: Verheiratet, zwei Kinder im eigenem Haushalt mit meiner Frau zusammen.
Ich wohne jetzt 34,6 km vom Wohnort entfernt beziehe aber kein Trennungsgeld. Jetzt ziehen wir im selben Ort um und dann habe ich eine Wegstrecke von 33,1 km zum Dienstort.
Bin ich dann Trennungsgeldberechtigt nach dem Umzug?

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

MKG
DerOSG
Autor Andi
 - 23. Juni 2016, 00:40:51
Zitat von: Marcus2008 am 22. Juni 2016, 22:38:23
Falls ihr noch andere Anregungen habt irgendwie Fahrtgeld abzurechnen oder ähnliches könnt ihr das auch gerne mitteilen.

Jedes Jahr eine Steuererklärung machen und Werbungskosten ansetzen...

Gruß Andi
Autor chefderang
 - 22. Juni 2016, 22:41:35
Mit 28 km wären sie selbst mit annerkannter Wohnung nich Tg berechtigt......das beginnt erst ab 30 km.
Autor Marcus2008
 - 22. Juni 2016, 22:38:23
Guten Tag Soldaten,

ich habe mal ein kleine bescheidene Frage... Ich bin KEIN TG Empfänger nur schon mal vorab.
Ich bin SaZ habe eine anerkannte Wohnung meine 2 Kinder leben bei mir mit im Haushalt, so jetzt meine Frage besteht für noch irgendwie die Möglichkeit TG zubeantragen ohne das ich versetzt werde in meiner Versetzung zu meiner stammeinheit wurde UKV zugesagt. Ich habe die UKV natürlich nicht in Anspruch genommen. Es sind 28 km zu meinen Dienstort. Falls ihr noch andere Anregungen habt irgendwie Fahrtgeld abzurechnen oder ähnliches könnt ihr das auch gerne mitteilen.

Danke schonmal