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Autor KlausP
 - 14. August 2018, 21:59:23
Zitat von: Sabine2.0 am 14. August 2018, 20:26:52
Aber von jedem Bewerber der Laufbahnen Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere oder? :o

Was habe ich denn dazu geschrieben?  ::)
Autor Somethingwrong
 - 14. August 2018, 21:27:08
Ja.
Autor Sabine2.0
 - 14. August 2018, 20:26:52
Aber von jedem Bewerber der Laufbahnen Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere oder? :o
Autor KlausP
 - 14. August 2018, 19:50:34
Dann ist die Antwort: Nein, der BZR-Auszug wird nicht von jedem Bewerber eingeholt.  ::)
Autor Sabine2.0
 - 14. August 2018, 19:47:10
Das hat keiner geschrieben. Das war eine Frage von mir. Ob die das wirklich von JEDEM Bewerber einholen.

Finde das nämlich vollkommen ok!  :)
Autor KlausP
 - 14. August 2018, 19:41:19
Wer hat das geschrieben?

Bewerber für die Mannschaftslaufbahn (SaZ und FWDL) haben dem Karierecenter ein "Führungszeugnis für Behörden" übersenden zu lassen. Bewerber für die Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizierlaufbahn müssen ihr Einverständnis erklären, dass die Bw einen unbeschränkten Auszug aus dem BZR einholen darf. So steht das auch im "Bewerbungsbogen für den Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr".
Autor Sabine2.0
 - 14. August 2018, 19:32:13
Jetzt bin ich neugierig geworden  ;D

Die Bundeswehr holt von Jedem in der Einstellungsphase einen Bundeszentralregisterauszug ein? :o
Autor KlausP
 - 09. Juli 2016, 11:38:19
ZitatIch muss die Bundeswehr ja auch
über laufende berufliche Veränderungen auf dem laufenden halten?
Quasi wenn mein Arbeitsvertrag sich ändert?

Wo steht das? Ist das Bestandteil der Belehrung, dieSie im KC bekommen haben?
Autor Typ87
 - 09. Juli 2016, 11:24:23
Mal eine andere Frage:

Ich werde nächsten bzw übernächsten Monat in meiner
zivilen Arbeitsstelle befördert bzw versetzt.
Dadurch werde ich einen
neuen Arbeitsvertrag in einer höheren Position unterschreiben.


Könnte es dann damit ein Problem geben falls ich
(auch wenn es sehr unwarscheinlich ist) die Stelle zum 04.10 bei der Bundeswehr bekomme?

Mir wurde erklärt das der Arbeitgeber aufgrund
der Einstellung bei der Bundeswehr
das Arbeitsverhältnis 4 Monate aufgrund der Probezeit ruhen lassen muss.

Spielt es dann eine Rolle ob ich dann ab 01.08
oder sogar erst am 01.09 einen neuen Arbeitsvertrag
unterschrieben habe?
Denn mann muss ja dem Arbeitsgeber diese neue Situation mitteilen
und ihm die entsprechenenden Fomalere der Bundeswehr geben.

Sprich wenn ich zB ab dem 01.09 den neuen Vertrag unterschreibe
und erst am 15.09 die Zusage der Bundeswehr schriftlich bekomme.
Gibt es dann Probleme?

Ich meine ich kann mich ja nicht darauf verlassen
genommen zu werden und schon gar nicht unter diesen Umständen.
Das Angebot wurde mir jetzt gemacht und ich muss entsprechend
kurzfristig meine Zusage geben.

PS: Ich muss die Bundeswehr ja auch
über laufende berufliche Veränderungen auf dem laufenden halten?
Quasi wenn mein Arbeitsvertrag sich ändert?
Autor Andi8111
 - 09. Juli 2016, 10:04:19
Es darf heißen: Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor; die Damen dürfen sich das aussuchen.
Bei Amtmann ist es bissl blöd ;) Amtmännin oder Amtmann ;) ODER Amtfrau^^ Aber ich sage: Gender mich nicht voll! ;)
Autor Nachtmensch
 - 09. Juli 2016, 09:38:14
Zitat von: Tommie am 09. Juli 2016, 08:22:52
Die Leiterin in Stuttgart war zu meiner Zeit auf jeden Fall A16, obwohl Stuttgart zu diesem Zeitpunkt ein Assessmentcenter hatte! Sie hatte in Ihrem Stempel "Ltd. RegDir´in" stehen und nicht "Ministerialrätin"!
Die vor kurzem verabschiedete Leiterin des KC in Stuttgart, wenn wir von derselben sprechen war A16 und hat jetzt eine B2 Stelle bekommen in einer anderen Verwendung.
Ist die richtige Abkürzung nicht Ltd. RDir? Das zumindest stand auf ihrem Schild drauf. Muss ja nicht heissen das es richtig ist.
Autor Tommie
 - 09. Juli 2016, 08:22:52
Die Leiterin in Stuttgart war zu meiner Zeit auf jeden Fall A16, obwohl Stuttgart zu diesem Zeitpunkt ein Assessmentcenter hatte! Sie hatte in Ihrem Stempel "Ltd. RegDir´in" stehen und nicht "Ministerialrätin"! Und welchen Sinn würde es machen einen OTL, der dann wahrscheinlich ein A15-er ist, auf eine Stelle zu setzen, die mit B3 besoldet ist? Selbst nach Beförderung zum Oberst müsste der Kamerad noch 3 Jahre warten, bevor man ihn überhaupt in eine solche Planstelle einweisen dürfte!
Autor miguhamburg1
 - 08. Juli 2016, 20:32:03
Stimmt, die Leiter KC mit Assessment Center B 3 die ohne Assessment Center A 16 - aber bei den Zivilisten wie Soldaten kann man dann ja keinen Unterschied erkennen ... :)
Autor justice005
 - 08. Juli 2016, 17:33:19
Wobei das von der jeweiligen Größe des KC abhängen dürfte. Ich kenne mich zwar im Bereich der Wehrverwaltung nicht so aus, aber ich bezweifle, dass alle Leiter die gleiche Besoldungsstufe haben...
Autor miguhamburg1
 - 08. Juli 2016, 09:41:53
Die Dienstposten Leiter KarrC können entweder von einem zivilen Beamten oder einem Soldaten wahrgenommen werden. Das ist richtig. Und die Besoldungsstufe dieser Personen ist B 3.