ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Rollo83 am 08. November 2016, 12:45:52
OK, hab ja noch 23 Jahre + X bis zur Pension also alles noch im Rahmen.
hab grad noch erfahren das die Zeit des GWD bei den 60 Monaten als Grenze angerechnet wird. zahlt die Bw da wirklich in die Rentenkasse ein?
Zitat von: Jens79 am 02. Juli 2016, 18:03:13
Ich hab das jetzt einfach mal online ausgefüllt und abgeschickt.
Entweder ich bekomme was, oder eben nicht.
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung!
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Nur um das auch noch erwähnt zu haben:
Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung! Viel wichtiger ist da jedoch der Rat vom "LwPersFw", sich die Zeiten einer Ausbildung als pensionswirksam anerkennen zu lassen! Das gibt nämlich in diesem Falle drei Mal knappe 1,8 Prozentpunkte für die Pension!
Ansonsten gibt es für die Zeit von der Pensionierung bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente einen Zuschlag zu den Ruhestandsbezügen von einem knappen Prozentpunkt pro Jahr, das man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. und nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gibt es dann, natürlich nur auf Antrag eine gesetzliche Rente bei gleichzeitigem Wegfall des Zuschlags in den Versorgungsbezügen!