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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDer vernehmende Soldat ist in der Regel kein Jurist - daher entfällt der bei der StA notwendige Satz "Vergehen strafbar nach Paragraph / Gesetz".
Der derzeit vorgeworfene oder ermittelte Sachverhalt ist anzugeben "Der Soldat nannte am x um y im z den HptGefr A "Arschloch" - fertig ist ein Sachverhalt.
ZitatReicht es zu sagen: "Sie haben gegen §12 Soldatengesetz verstoßen"?
ZitatSteht sowas später in der Disziplinarverfügung, wird die dem Chef nach der Prüfung durch den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten um die Ohren gehauen.
ZitatDem Beschuldigten ist so genau wie möglich die angenommene Dienstpflichtverletztung vorzuwerfen.
Zitat"Sie haben gegen §XY verstoßen - sagen Sie aus!"