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Autor m1ghtyduck
 - 11. Juli 2016, 16:31:02
Wow, perfekt, danke dir ! Somit bin ich wunschlos glücklich  ;D

MfG
Autor m1ghtyduck
 - 11. Juli 2016, 15:59:06
Danke Ralf!

Mich würde noch Interessieren ob es eine gewisse "Mindest Frist" gibt. Also wie viel Wochen ich dem Arbeitgeber vorher Bescheid geben muss. Klar, höchstwahrscheinlich wenn ich das Schreiben bekomme aber mal angenommen im Zweifel des Zweifels kommt der Bescheid 2-3 Wochen vor Dienstantritt. Darf ich dann einfach so kurzfristig mein aktuellen Arbeitgeber verlassen? Mir schwirrten noch irgendwie 2 Monate vorher im Kopf herum. Kann dies jemand bestätigen?

MfG
Autor Ralf
 - 11. Juli 2016, 05:37:44
Man wird wohl trotzdem noch auf die G-Akte warten, da könnte ja ggf. noch mehr drin stehen.
Oftmals werden die Aufforderungen zum Dienstantritt so 6-8 Wochen verschickt.
Autor m1ghtyduck
 - 11. Juli 2016, 04:52:40
Hallo Leute,

bin Wiedereinsteller und wurde im April vorläufig eingeplant für den 4.10. "Vorläufig" weil meine G-Akte von 2009 zu dem Zeitpunkt noch nicht dem Kc vorlag. Ich habe nun überraschenderweise Anfang Juni einen Facharzttermin gehabt, da meine Augen nochmal durchgecheckt werden sollten. Soweit sogut, der Arzt sagte das dem T2 nichts im Wege stehen sollte. Nun ist mittlerweile wider ein Monat vergangen und ich habe leider immernoch nicht die "endgültige" Einplanung erhalten. Da es ja nicht mehr all zulange hin ist nun meine Frage: Gibt es eine gewisse vorlauf Zeit für die Einberufung zur Eignungsübung? Das muss ja sicherlich n paar Wochen früher alles von der Bühne gehen damit ich pünktlich zum 4.10 antreten kann.

MfG