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Zitat von: MiraC am 13. Juli 2016, 19:42:35
Und die geheime Wahl wird auch vorgeschrieben, damit dauert der "Zirkus" an den Schulen ja noch länger......
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Der Gesetzgeber verändert aber nicht nur den Aufgabenumfang der VP ... sondern will auch sicherstellen,
dass diese den dafür notwendigen Erfahrungsschatz aufbauen kann.
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Deshalb wird mit dem SBG(neu) die Amtszeit von 2 auf 4 Jahre verlängert.
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Und ich persönlich erwarte von einem Kameraden, der sich für 4 Jahre in dieses wichtige Amt wählen lässt,
dass er sich auch im Rahmen der Erwachsenenbildung tief in die Materie einarbeitet, auch selbst weiterbildet.
Gerade auch in das wichtige Thema WDO.
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Unabhängig von der Laufbahn... denn auch eine VP Mannschaften ist kein kleines Kind...sondern ein Erwachsener Mensch.
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
(Die Problematik der Sachkenntnis für "Kurzzeit-VP" auf Lehrgängen, etc. wird dabei in Kauf genommen...)
Zitat von: justice005 am 12. Juli 2016, 22:14:41
Vergleichbare Sätze stehen jetzt bereits im SGB drin. Auch das neue SBG wird jedoch konkret an dem Rahmen der Beteiligung im Disziplinarverfahren nichts ändern. Vor allem darf die VP sich nicht zwangsweise positiv für den Soldaten einsetzen !!!!!! Die VP ist kein Verteidiger !!!!! Wenn der Beschuldigte zufällig das Kameradenschwein ist, das niemand leiden kann, dann muss die VP das z.B. auch äußern !!! Darüber hinaus ist die VP im Disziplinarverfahren auch kein "Mittler" oder "Mediator" oder sonst was. Die Aussage der VP ist für den Chef lediglich ein Hilfsmittel, welches er in die Waagschale wirft, um zu einer gerechten Entscheidung im Einzelfall zu kommen. Umfang der Aufgaben und Umfang der Äußerungen im Disziplinarverfahren werden klar begrenzt durch § 4 WDO in Verbindung mit § 27 SBG.
Ich weiß, dass das in der gesamten Bundeswehr immer wieder missverstanden, falsch ausgebildet und falsch praktiziert wird. Umso wichtiger ist es mir, wenigstens hier darauf hinzuweisen, wie es eigentlich richtig zu laufen hat.
Es sollte im Übrigen auch offensichtlich sein, dass die VP der Mannschaften nicht darüber wachen kann, ob der Chef die WDO richtig einhält oder nicht. Das ist völlig absurd. Und es ist auch definitiv nicht die Aufgabe der VP. Dienstaufsicht wird nach wie vor von oben geführt und von nirgends sonst. Kontrollieren tut also nur der Kommandeur. Und sogar für diese Selbstverständlichkeit gibt es ein eigenes Gesetz, nämlich § 46 WDO.
ZitatWir leben in einer Welt, in der eine Landesregierung einen Flughafen an einen nicht existierenden Käufer verkaufen will
ZitatWie soll denn eine VP der Mannschaften die WDO besser kennen als der DV?