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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 15. Juli 2016, 09:42:45
Zitat von: MiraC am 13. Juli 2016, 19:42:35
Und die geheime Wahl wird auch vorgeschrieben,  damit dauert der "Zirkus" an den Schulen ja noch länger......

Na ja, bisher war ja auch von geheimer Wahl die Rede - mit der Ausnahme im vereinfachten Wahlverfahren gem §§ 13 bis 13b der Wahlverordnung zum SBG

§ 13: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgwv/__13.html
§ 13a: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgwv/__13a.html
§ 13b: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgwv/__13b.html
Autor FoxtrotUniform
 - 15. Juli 2016, 09:10:40
Ich persönlich halte zwar von der VP fast genauso viel wie vom Personalrat, aber Andis Beitrag bringt es präzise auf den Punkt.
Autor justice005
 - 14. Juli 2016, 19:35:09
Ich schließe mich Andi vollumfänglich an. Das kommt ja nicht immer vor, aber hier unterschreibe ich jedes Wort.

Es ist wie bei vielen Dingen. Gut gemeint heißt noch lange nicht gut gemacht.

Autor Andi
 - 14. Juli 2016, 14:15:03
Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Der Gesetzgeber verändert aber nicht nur den Aufgabenumfang der VP ... sondern will auch sicherstellen,
dass diese den dafür notwendigen Erfahrungsschatz aufbauen kann.

Das ist ja nett. Kommt dann endlich ein Laufbahnlehrgang VP? ;D

Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Deshalb wird mit dem SBG(neu) die Amtszeit von 2 auf 4 Jahre verlängert.

Deshalb wird es vermutlich noch weniger wirklich qualifizierte Freiwillige geben, die diese Aufgabe überhaupt noch übernehmen wollen. Die Anzahl derer, die in unserer Gesellschaft freiwillig Ehrenämter übernehmen geht seit Jahren immer weiter zurück - warum sollte das in der Bundeswehr anders sein?
Und was machen wir, wenn wir irgendwann an dem Punkt sind gar keine Freiwilligen mehr zu finden?

Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Und ich persönlich erwarte von einem Kameraden, der sich für 4 Jahre in dieses wichtige Amt wählen lässt,
dass er sich auch im Rahmen der Erwachsenenbildung tief in die Materie einarbeitet, auch selbst weiterbildet.
Gerade auch in das wichtige Thema WDO.

Nette Idee, aber zum einen kann Selbsteinarbeitung auch schnell zu Selbstüberschätzung führen und zum anderen sind auch VP Soldaten, die einen soldatischen Auftrag haben und sicherlich nicht jeden Abend zu hause die WDO pauken wollen.

Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
Unabhängig von der Laufbahn... denn auch eine VP Mannschaften ist kein kleines Kind...sondern ein Erwachsener Mensch.

Das zumindest bleibt meines Wissens, wie bisher.

Zitat von: LwPersFw am 14. Juli 2016, 09:29:24
(Die Problematik der Sachkenntnis für "Kurzzeit-VP" auf Lehrgängen, etc. wird dabei in Kauf genommen...)

Und genau das führt dazu, dass diese Aufgabenerweiterung in einem immer mehr um sich greifenden unüberblickbaren Verwaltungsrechtsgebilde "Bundeswehr" offenkundig nicht zielführend ist. Eine Vereinfachung wäre wohl eher das Mittel der Wahl gewesen. Die Einführung einer zwei Klassen Gesellschaft bei VP durch "billigende Inkaufnahme" von Minderqualifikationen bei Kommandierungen klingt nach dem Anfang vom Ende.

Ich denke das Beispiel der VP in der Grundausbildung ist durchaus der Punkt von dem man sich der Sacha nähern sollte: Was die VP in der GA nicht leisten kann darf keiner VP als Leistung abgefordert werden.

Gruß Andi
Autor LwPersFw
 - 14. Juli 2016, 09:29:24
Der Gesetzgeber verändert aber nicht nur den Aufgabenumfang der VP ... sondern will auch sicherstellen,
dass diese den dafür notwendigen Erfahrungsschatz aufbauen kann.

Deshalb wird mit dem SBG(neu) die Amtszeit von 2 auf 4 Jahre verlängert.

Und ich persönlich erwarte von einem Kameraden, der sich für 4 Jahre in dieses wichtige Amt wählen lässt,
dass er sich auch im Rahmen der Erwachsenenbildung tief in die Materie einarbeitet, auch selbst weiterbildet.
Gerade auch in das wichtige Thema WDO.

Unabhängig von der Laufbahn... denn auch eine VP Mannschaften ist kein kleines Kind...sondern ein Erwachsener Mensch.


(Die Problematik der Sachkenntnis für "Kurzzeit-VP" auf Lehrgängen, etc. wird dabei in Kauf genommen...)
Autor chefderang
 - 13. Juli 2016, 21:39:17
Bei uns war letzten Freitag auch VP Wahl....unter geheim hab ich das irgendwie nicht empfunden.....
Autor MiraC
 - 13. Juli 2016, 19:42:35
Und die geheime Wahl wird auch vorgeschrieben,  damit dauert der "Zirkus" an den Schulen ja noch länger......
Autor Ralf
 - 13. Juli 2016, 12:04:49
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8298
18. Wahlperiode 02.05.2016

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808298.pdf

Da ist das ja schon Thema für VP.
Autor miguhamburg1
 - 13. Juli 2016, 11:46:32
Tja, so etwas kommt, wenn man überdeutsch an solche Fragen herangeht, dann muss es eine mindestens einhundertfünfzigprozentige Lösung geben. Irgendwann kommt noch mal jemand auf die Idee, dass wir hauptamtliche VP benötigen, so wie freigestellte Personalräte, damit die inhaltlich überhaupt ihren ganzen Obliegenheiten folgen können, die der Dienstherr so für sie sieht ...
Autor KlausP
 - 13. Juli 2016, 11:15:40
Ich stelle mir das gerade bei einer Vertrauensperson der Rekruten in einer GA-Einheit vor, die nach 2 Wochen gewählt wurde ...  ::)
Autor LwPersFw
 - 13. Juli 2016, 11:07:56
Zitat von: justice005 am 12. Juli 2016, 22:14:41
Vergleichbare Sätze stehen jetzt bereits im SGB drin. Auch das neue SBG wird jedoch konkret an dem Rahmen der Beteiligung im Disziplinarverfahren nichts ändern. Vor allem darf die VP sich nicht zwangsweise positiv für den Soldaten einsetzen !!!!!! Die VP ist kein Verteidiger !!!!!  Wenn der Beschuldigte zufällig das Kameradenschwein ist, das niemand leiden kann, dann muss die VP das z.B. auch äußern !!! Darüber hinaus ist die VP im Disziplinarverfahren auch kein "Mittler" oder "Mediator" oder sonst was. Die Aussage der VP ist für den Chef lediglich ein Hilfsmittel, welches er in die Waagschale wirft, um zu einer gerechten Entscheidung im Einzelfall zu kommen. Umfang der Aufgaben und Umfang der Äußerungen im Disziplinarverfahren werden klar begrenzt durch § 4 WDO in Verbindung mit § 27 SBG.

Ich weiß, dass das in der gesamten Bundeswehr immer wieder missverstanden, falsch ausgebildet und falsch praktiziert wird. Umso wichtiger ist es mir, wenigstens hier darauf hinzuweisen, wie es eigentlich richtig zu laufen hat.

Es sollte im Übrigen auch offensichtlich sein, dass die VP der Mannschaften nicht darüber wachen kann, ob der Chef die WDO richtig einhält oder nicht. Das ist völlig absurd. Und es ist auch definitiv nicht die Aufgabe der VP. Dienstaufsicht wird nach wie vor von oben geführt und von nirgends sonst. Kontrollieren tut also nur der Kommandeur. Und sogar für diese Selbstverständlichkeit gibt es ein eigenes Gesetz, nämlich § 46 WDO.


Justice,

Sie haben mich nicht richtig verstanden.

Die Abläufe im Disziplinarverfahren zur Beteiligung sind so wie Sie es beschrieben haben. Das bleibt auch so.

ABER

Das neue SBG gibt der VP praktisch einen Parallel-Auftrag >> werden die Vorgaben der hier zur Anwendung kommenden Vorschrift korrekt angewendet ?

Dies hat nichts mit dem eigentlichen Disziplinarverfahren zu tun !

Erkennt die VP dabei, dass der DV z.B. bestimmte Punkte im Verfahren unterlassen hat, die dem Soldaten zum
Nachteil gereichen können, oder sogar in seinen Rechten verletzen, soll er dies zukünftig dem DV gegenüber äußern
und um Einhaltung der Vorgaben bitten.

Nicht mehr - nicht weniger.

Die Formulierung "...wachen..." wurde auch auf der InFü-Tagung als "unglücklich" formuliert bewertet.
Es ist auch zu erwarten, dass es in der Vorschrift dann "abgeschwächt" formuliert wird... aber die Aufgabe wird so bleiben.


Über die Frage der praktischen Umsetzung brauchen wir nicht streiten.... denn dies hängt von der jeweiligen VP ab.

Genauso wie es DV gibt, die die WDO gut umsetzten.... oder eben nicht so gut...
Autor Andi
 - 13. Juli 2016, 07:21:15
Das Erklärt ernsthaft meine Erfahrungen mit meinem letzten Vermieter...  ;D
Danke für den Link.
Autor justice005
 - 13. Juli 2016, 05:02:57
ZitatWir leben in einer Welt, in der eine Landesregierung einen Flughafen an einen nicht existierenden Käufer verkaufen will

Das ist natürlich ein Argument. Allerdings sind die Pfälzer auch sehr spezielle Menschen, wie einst das Landgericht Mannheim in einer legendären Entscheidung festgestellt hat :) :) :)

http://www.diringer-online.de/lg-mannheim.html
Autor F_K
 - 12. Juli 2016, 22:24:52
Lieber Justice:

Wir leben in einer Welt, in der eine Landesregierung einen Flughafen an einen nicht existierenden Käufer verkaufen will (nach Prüfung durch einen Berater!) und ein Bundesminister unzulässige Ausnahmen zuläßt (gegen den Rat der Fachleute, und dann vor Gericht eine Ohrfeige bekommt)  ...

Da verzweifelst Du doch nicht wirklich weil ein durchaus fähiger Personaler ausserhalb seines Fachbereiches "daneben liegt"?
Autor justice005
 - 12. Juli 2016, 22:16:23
ZitatWie soll denn eine VP der Mannschaften die WDO besser kennen als der DV?

Eben!! Hier entstehen schon wieder die ersten Missverständnisse über ein Gesetz, noch bevor es überhaupt verkündet ist. Das ist wirklich zum Verzweifeln.