Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Almighurt
 - 18. Juli 2016, 13:38:38
Das stimmt vollkommen, aber damals war es eben nicht so, da wurde gesagt dass der Mietvertrag mindestens 3 Monate, oder eben 6 gültig sein musste, d.h wenn ich mich 6 Monate vorher beworben habe konnte ich danach erst die Wohnung anmieten. Das ist glaube ich auch der Grund warum sie es geändert haben, wobei sie es gleichzeitig auch vereinfacht haben. Also win/win Situation für beide Seiten.
Autor Papierberg
 - 15. Juli 2016, 15:32:40
Es wäre ja auch ein gelungener Vertrauensbeweis gegenüber dem Arbeitgeber Bundeswehr, wenn man nach erfolgter Einstellungszusage bis zum Dienstantritt noch Tatsachen schaffen könnte, die dann eine Inanspruchnahme von Steuergeldern für ausschließlich privat veranlasste Dispositionen zur Folge hätten. So etwas nennt man schlichtweg unbegründet.
Autor Almighurt
 - 13. Juli 2016, 21:45:41
Falls jemand ebenfalls drüber Stolpert:
Es gibt keine Obergrenze oder Mindestmietzeit, man muss die Wohnung lediglich vor Kenntnis über den Dienstantritt angemietet haben:
Quelle: https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYu7DsIwEAT_yBdDEUKHlYaWBpwGOckpnPAjOi5xw8djF-xK08wuDFAa3U6LE0rReXiAneg8ZjXmGZV7y4be40dlJEHGp7wwYIR7PZbBlCJKpWAUKlzYSWK1JhZfzcZcjKIZbKN7o9vmH_3t7MEMp2Or-6u5wRrC5Qe7KqXJ/
Autor Almighurt
 - 13. Juli 2016, 21:30:30
Der Begriff ist mir nicht mehr eingefallen und zu meinem Versuch es zu erklären habe ich nur nicht die Richtigen Beiträge gefunden, ich danke dir für die schnelle Antwort :)
Autor KlausP
 - 13. Juli 2016, 21:28:07
Das Stichwort heisst "Unterhaltssicherungsgesetz", sowohl in der "Suchmaschine ihres Vertrauens" als auch in der Forensuche.
Autor Almighurt
 - 13. Juli 2016, 21:24:18
Hallo Liebe Community,
ich werde fwdl20 zum 1.1 antreten.
Ich weiß das einem als FWDL sofern man eine Wohnung besitzt Wohnungsgeld in höhe von ca. 250€ zusteht (unabhängig vom Sold gezahlt).
Meine Frage ist muss ich die Wohnung 3 oder 6 Monate bevor ich zum Bund bin angemietet haben um diesen 'Wohngeldzuschuss' zu bekommen?

Lg
Almighurt