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Zitat von: Arabascan am 17. Juli 2016, 14:52:04Aber ja, im Gegensatz zu den USA fehlen uns (glaube ich) Vorschriften, die sich auf den Schutz vor inneren und äußeren Feinden beziehen. Dafür haben wir das BVerfG und den Verfassungsschutz.
Zitat von: wolverine am 17. Juli 2016, 13:13:07[...] Dem einzelnen Soldaten stehen Grundrechte nur insoweit zu wie er auch Bürger ist.
Der staatlichen Institution gar nicht.
Zitat von: justice005 am 17. Juli 2016, 12:36:28ZitatAngenommen wir hätten eine Regierung wie die in der Türkei. Also massive Einschränkungen der Grundrechte, Infragestellen des Säkularismus, Gleichschalten der Justiz sprich Abschaffung der Gewaltenteilung, etc.
Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr doch in diesem Falle eingreifen, da sie ja schwört die BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Nein, die Bundeswehr dürfte nicht eingreifen. Abgesehen davon, dass die Bundeswehr gar nicht die Befugnis hat, festzustellen, wann die FDGO zusammenbricht und wann nicht, darf die Bundeswehr ausschließlich durch die Regierung eingesetzt werden und niemals aufgrund eigener Entscheidung.
Art 20 Abs. 4 GG gibt dem Volk theoretisch, die Befugnis, sich (mit Gewalt) gegen die Beseitigung der FDGO zu wehren. Das ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Denn solange die Justiz noch funktioniert, sind eigene Maßnahme des Volkes rechtswidrig. Und wenn die Justiz nicht mehr funktioniert, weil sie gleichgeschaltet ist, dann ist niemand mehr da, der diejenigen, die nach Art 20 Abs. 4 GG handeln, freispricht. Daher sollte man auch diesen Artikel in einer praktischen Anwendung nicht überbewerten.
ZitatAngenommen wir hätten eine Regierung wie die in der Türkei. Also massive Einschränkungen der Grundrechte, Infragestellen des Säkularismus, Gleichschalten der Justiz sprich Abschaffung der Gewaltenteilung, etc.
Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr doch in diesem Falle eingreifen, da sie ja schwört die BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.