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Zusammenfassung

Autor MiraC
 - 17. Juli 2016, 20:08:10
Dann vergleichen Sie doch die monatlichen Bescheinigungen mit der Jahresbescheinigung.
Die Summen müssten doch dann dann stimmen.....

Kleiner Tipp : auf der Dezember Abrechnung müssten sogar schon die Summen stehen.

Wenn Sie jetzt noch die letzte FWD Abrechnung und die erste SaZ Abrechnung haben,  müssten Sie sogar nachvollziehen können,  ob weiter gerechnet würde,  oder ob ab Zeitpunkt X neu gerechnet wurde.
Ich würde an ihrer Stelle bei Unstimmigkeiten auch prüfen, was elektronisch ans Finanzamt gemeldet wurde.
Autor coffeejunkie
 - 17. Juli 2016, 17:30:49
Lohnsteuerbescheinigung...
Autor BulleMölders
 - 17. Juli 2016, 17:27:47
Wovon reden wir jetzt hier eigentlich?
Von Lohnabrechnungen oder von Bescheinigungen über die vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuern?
Autor coffeejunkie
 - 17. Juli 2016, 12:50:45
Zitat von: BulleMölders am 17. Juli 2016, 12:40:48
Es ist ein und derselbe Arbeitgeber und deshalb gibt es auch nur einen Lohnsteuerbescheinigung. Da spielt es keine Rolle in welchem Verhältnis Sie zum Arbeitgeber stehen.

Gut, das war die Frage. Allerdings ist das nicht immer richtig: 2014 habe ich 2 Abrechnungen bekommen (und da war ich das ganze Jahr Soldat, sprich gleicher Arbeitgeber). Hat mich auch nicht weiter gewundert  - bin davon ausgegangen das es normal ist, da ich als FWDler entsprechend der Dienstzeit andere Steuerabgaben zu zahlen hatte.
Daher vermute ich, dass es beim Wechsel ebenso sein sollte.

Ich kann ja die Frage anders stellen. Gibt es hier Kameraden die in den letzten 2 Jahren von FWD zum SaZ gewechselt sind? Habt ihr da 2 Lohnabrechnungen für die verschiedenen Zeiträume bekommen?
Autor BulleMölders
 - 17. Juli 2016, 12:40:48
Es ist ein und derselbe Arbeitgeber und deshalb gibt es auch nur einen Lohnsteuerbescheinigung. Da spielt es keine Rolle in welchem Verhältnis Sie zum Arbeitgeber stehen.

Und sich im Bereich Steuern mit anderen zu vergleichen ist sehr Problematisch. Das kann man nur machen, wenn man von beiden Steuerfällen alle und ich meine auch wirklich alle Steuerrelevanten Daten hat.
Wissen Sie ob bei Ihrem Kameraden nicht ein oder mehrere Abrechnungszeiträume nach Steuerklasse VI statt nach I besteuert wurden? So etwas kann zum Beispiel passieren, wenn der alte Arbeitgeber die Steuerklasse I in der ELStAM noch nicht freigegeben hat, dann bekommt der neue Arbeitgeber automatisch die VI zugewiesen.
Und so fallen mir auf Anhieb noch etliche Gründe ein warum es so ein Unterschied geben kann. Werbungskosten, Abziehbare Versicherungen und und und.
Wenn Sie Meinen das Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, dann gehen Sie zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, lasse das überprüfen und legen ggf. Einspruch dagegen ein.
Autor coffeejunkie
 - 17. Juli 2016, 12:22:44
Zitat von: MiraC am 17. Juli 2016, 12:17:54
Sie haben doch die Bescheide bekommen,  was Sie verdient haben und was an Steuern abgeführt würde. Dann vergleichen Sie noch mit dem was tatsächlich ans Finanzamt gemeldet wurde.
Ist das so schwer?
Und dann kommt es auch noch darauf an,  was sie absetzen können.

Haben sie meine Frage gelesen? Natürlich kann ich lesen und natürlich habe ich die Zahlen verglichen. Und ich habe bloß einen Bescheid bekommen und die Frage hier ist einfach ob ich nicht hätte 2 bekommen sollen - wegen unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse!

Verstehe nicht warum man auf einen Thread antwortet nur um den Verfasser bloßstellen zu wollen.
Autor MiraC
 - 17. Juli 2016, 12:17:54
Sie haben doch die Bescheide bekommen,  was Sie verdient haben und was an Steuern abgeführt würde. Dann vergleichen Sie noch mit dem was tatsächlich ans Finanzamt gemeldet wurde.
Ist das so schwer?
Und dann kommt es auch noch darauf an,  was sie absetzen können.
Autor coffeejunkie
 - 17. Juli 2016, 09:30:08
Dass man als fwdl wenige/kaum Steuern zahlt weiß ich. Aber als SaZ. Was ich ein halbes Jahr war.

Der Vergleich ist mit Kameraden gewesen, die ebenfalls letztes Jahr Laufbahn gewechselt haben (in die gleiche!) Gleich alt, gleiche Beziehungsstatus, auch ohne Kinder... Teilweise deutlich kürzere Heimfahrten. Und ja Arbeitsweg spielt eine Rolle, da ich mit Wechsel zum SaZ auch meine Bahnkarte abgeben habe.
Da wundert man sich ja schon woran das liegen kann - wir reden hier von einem Unterschied im 4 stelligen Bereich. wenn es hier "nur" um ein paar Euros ginge, würde ich mir gar nicht die Mühe machen nachzufragen.


Autor wolverine
 - 17. Juli 2016, 08:19:21
Ein Grund für geringere Erstattungen kann auch sein, dass man weniger Steuern gezahlt hat. Z. B. weil FWDL Bezüge nicht oder nur teilweise versteuert werden.
Autor N0rdlicht
 - 17. Juli 2016, 07:05:36
Guten Morgen,

wie das mit den Lohnsteuerbescheinigungen aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen, aber wenn Sie "nur" stört, dass Sie eine geringere Steuerrückzahlung erhalten haben, kann dieses viele Ursachen haben, dass beginnt bei der Länge des Arbeitsweges und endet bei der Höhe von Versicherungsbeiträgen. (Wobei der Arbeitsweg bei Ihnen keine Rolle spielen dürfte, wenn es die Bahnkarten noch gibt)

Da nicht jeder die selben Beträge in der Steuererklärung geltend machen kann, ist es nicht ungewöhnlich, dass dort unterschiedliche Zahlen am Ende raus kommen. Dazu kann eine Rolle spielen, wer die Steuerklärung gemacht. War es ein Fachmann/-frau, die eventuell ein paar Kniffe kennt oder haben Sie diese selber erstellt, eventuell war es sogar Ihre erste.


Sollte Ihnen hier keiner über die Lohnsteuerbescheinigung eine Auskunft geben können (wovon ich bei der ganzen Fachexpertise nicht ausgehe), fragen Sie doch einfach Ihre Kameraden, wie es bei denen war. 
Autor coffeejunkie
 - 17. Juli 2016, 01:28:59
Guten Abend,

ich habe das Forum jetzt eine Weile durchsucht, leider nichts passendes gefunden.

2015 war ich FWDL bis zum 01.07, dann kam die SaZ Ernennung.

Müsste ich dann 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen? Einmal für den FWDL Zeitraum 01.01-31.06 und eine für die SaZ-Zeit 01.07-31.12?


Ich frage deswegen, da ich im Verhältnis zu den Kameraden die in der gleichen Situation sind nur halb so viel Steuern zurückerstattet bekommen habe - und ich jetzt nach dem Unterschied oder eventuellem Fehler suche (an den Reisekosten kann es nicht liegen, die wurden abgerechnet...).

Da bei meinem Übergang vom FWDL zum Saz einiges schief ging (war 2 Monate ohne Gehalt), vermute ich, dass der neue Sachbearbeiter mir lediglich fürs gesamte Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat. Da bei FWDLs nur ein Teil versteuert wird, vermute ich hier den Fehler.
Bevor ich allerdings da anrufe wollte ich erstmal wissen ob an dieser Vermutung etwas dran ist - vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen!

Freue mich auf Antworten, danke im voraus !
MfG