Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Photograph
 - 19. Juli 2016, 22:41:40
Dies ist uns natürlich auch bewusst.
Es geht um das alltägliche in der Stammeinheit.
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 22:41:02
Fassen wir also kurz zusammen ;) : Augen auf bei der Berufswahl ;D ! Die Tatsache, dass Ihre Frau nicht gerne alleine ist, wird in einem Versetzungsantrag auch nicht berücksichtigt werden!

Es kommt mir hier fast wie der "Klassiker" vor: Um rein zu kommen, wird eine Verwendung am hinterletzten Standort akzeptiert, danach werden gefühlte hundert Versetzungsanträge geschrieben, die alle abgelehnt werden, und die Bundeswehr wird am Ende als "böse" dargestellt!
Autor KlausP
 - 19. Juli 2016, 22:38:04
ZitatMeine Frau ist kein Wesen das gerne alleine ist und ich würde das mit dem täglichen pendeln gerne für Sie machen.

Ihr ist aber auch bewusst, dass Sie vielleicht in den Einsatz müssen?? Wohin und wie lange das in ein paar Jahren sein wird, weiss derzeit nur die Glaskugel - und die des Forums ist immer wohl noch irgendwo in der Inst zum Nachjustieren.
Autor Photograph
 - 19. Juli 2016, 22:33:48
Das mit den Lehrgängen ist uns klar, aber von der Zeit auch absehbar.
Meine Frau ist kein Wesen das gerne alleine ist und ich würde das mit dem täglichen pendeln gerne für Sie machen.

Aber mal schauen wie es nach einiger Zeit ist. Vielleicht holen wir uns ja auch eine standortnähere Wohnung.
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 22:30:36
Weiterhin werden Sie in den ersten zwei bis drei Jahren recht viel auf Lehrgängen sein, da sind Sie dann ohnehin maximal Wochenendpendler und werden eher nicht täglich nach Hause kommen!
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 22:27:56
Was spricht denn gegen das Wochenend-Pendeln? Finanziell werden Sie als Tagespendler gewaltig drauflegen, siehe obiges Beispiel! Da sind noch keine Kosten für das Auto gerechnet, die ja bedeutend höher sind, als die reine Sprit-Verbrauchs-Komödie: Kundendienst, Verschleißteile, etc. ...

Meiner Meinung nach legen Sie zwischen vier- und fünfhundert Euro im Monat drauf, wenn Sie täglich fahren!
Autor Photograph
 - 19. Juli 2016, 22:21:06
Naja. Ich hätte von den ca. 100km ungefähr 90 km auf der Autobahn zurückzulegen. Alles in allem ist eine Tour in ner Stunde zu packen.

Aber mal schauen was der ReFü dazu sagt.

Ich möchte ja nur wissen wie ich ungefähr kalkulieren muss, damit ich nicht finanziell ins Hintertreffen gelange.

Meine Frau hat an unserem Wohnort ja auch einen festen Job und in dieser Branche ist es schwierig was zu finden.
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 22:19:00
Natürlich! Plus neun Stunden Regeldienstzeit von Montag bis Donnerstag plus eine halbe Stunde Mittagspause macht bei mir schon mal 11,5 Stunden und bringt uns verdammt nahe an die 12-Stunden-Grenze heran, wenn nicht darüber! Und bei Abwesenheitszeiten von über 13 Stunden ist der DV quasi verpflichtet da rein zu grätschen und den Soldaten zu seinem Schutze zum Kasernenschläfer zu machen, so er denn genügend Unterkünfte hat!
Autor wolverine
 - 19. Juli 2016, 21:52:56
Was auch locker 2 Std. am Tag sind. :-\
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 20:08:53
Bei uns ist ein Soldat, der hat 110 km und pendelt täglich! Erstens ist er in einer Fahrgemeinschaft und zweiten sind von dem 110 km knappe hundert reine Autobahnstrecke, die früh ohne große Komplikationen in unter einer Stunde zurückzulegen sind. Auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel! Wer für 80 km quer durch die Botanik fast 2 Stunden fahren muss, wird wohl eher abgelehnt werden! Wenn die halbe Kaserne leer steht, was so gut wie nie vor kommt, wird sich schwer tun, für ein tägliches Pendeln zu argumentieren, als dann, wenn es in der Kaserne keine Unterkünfte gibt! Es sind also in der Mehrheit Einzelfallentscheidungen, die so pauschal, wie Sie das oben tun, genau nicht abgetan werden können!  Und dann, wenn das Pendeln gestattet wird, tritt eben nach § 4, Absatz 4, der TGV die "Deckelung" der Erstattungsbeträge in Kraft!
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 20:03:42
Ganz steile Behauptung, MiraC ;) ! Die fünfzig Kilometer stimmen sehr wohl, allerdings als Anhaltspunkt! Unter 50 km gibt es nämlich keine Diskussion, ob tägliches pendeln zulässig ist und bezahlt wird. Und darüber entscheidet erstens der Disziplinarvorgesetzte über die Zumutbarkeit, weil z. B. vom ca. 80 km eine Autobahnstrecke von ca. 65 km in einer akzeptablen Zeit zu bewältigen ist, zweitens die Unterkunftssituation vor Ort, wenn da nämlich nichts zu holen ist wird man immer großzügiger für das Pendeln entscheiden, und drittens der Trennungsgeldbearbeiter, der die entsprechenden Berechnungen macht!

Fazit: Dieter Nuhr hat einfach recht ...
Autor MiraC
 - 19. Juli 2016, 19:55:51
Also die 50km stimmen nicht, ich bekomme Trennungsgeld nach Par. 6und habe eine Entfernung von 80-90km.
Wichtiger ist dass die zwölf Stunden-also max drei Stunden pendeln- nicht überschritten werden.
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 18:37:58
Diese "Deckelung" ist übrigens im § 4, Absatz 4, der Trennungsgeldverordnung geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tgv_1986/gesamt.pdf
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 18:33:38
Jetzt können Sie mal rechnen, welche Kosten Ihnen bei 20 Arbeitstagen entstehen, wenn Sie dafür ca. 4.000 km im Monat fahren müssen! Die Erstattung reicht nicht einmal für den Sprit, mal abgesehen davon, dass das Auto von knappen 50.000 km im Jahr auch schwer mitgenommen wird ...
Autor Tommie
 - 19. Juli 2016, 18:30:39
Zitat von: Tommie am 19. Juli 2016, 17:48:09100 km sind außerhalb eines Radius von 50 km um den Standort. Selbst wenn Sie täglich fahren würden, was ein immenser Aufwand sein kann, wird Ihr Trennungsgeld im Vergleich auf den Betrag gedeckelt, der Ihnen beim Verbleib am Standort zustehen würde! Klingt komisch, ist aber so und in der Trennungsgeldverordnung so festgelegt.

Selbst wenn man Ihnen gestattet, täglich zu pendeln, weil z. B. keine adäquate Unterkunft für Sie zur Verfügung steht, wird dann eine Vergleichsberechnung gemacht zwischen den Werten für tägliches pendeln und dem Verbleib am Standort. Und dann wird der Betrag auf den Wert gedeckelt, der Ihnen bei Verbleib am Standort zustehen würde!

Beispiel: Täglich 100 km an 20 Arbeitstagen wären dann 20 x 100 x 0,20 € = 400 Euro plus den Betrag für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 2,05 pro Tag, also hier € 41, macht zusammen € 441,-- auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen das Verpflegungsgeld in Höhe von € 7,87 pro tag, was bei 20 Tagen dann € 157,40 entspricht, plus zwei Familienheimfahrten unter Berechnung des Preises mit BahnCard 50, nehmen wir mal an € 30,-- pro Familienheimfahrt. Macht dann zusammen € 217,40! Der niedrigere Betrag wird Ihnen gezahlt!