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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 04. August 2016, 19:05:52
Außerdem steht auch der Wehrbeauftragte grundsätzlich hinter der SAZV, weil sie ja für den einzelnen Soldaten gut ist. Was soll denn bei einer Eingabe rauskommen? In den Stellungnahmen wird drinstehen, dass Ermittlungen durchgeführt wurden, die konkrete Dienststelle rechtswidrig gehandelt hat, der Mangel abgestellt wurde und weitere Maßnahmen nicht geboten sind. Das nimmt dann der Wehrbeauftragte zur Kenntnis und leitet es an den Petenten weiter. Ende.

Im nächsten Jahresbericht steht dann drin, dass die Umsetzung der SAZV vereinzelt zu Schwierigkeiten geführt hat.... 
Autor wolverine
 - 04. August 2016, 15:40:42
Nachdem, was hier geschrieben wurde, ist das doch eher eine singuläre Eigenmächtigkeit und kein systemimmanentes Problem. Von daher Beschwerde und keine Eingabe.
Autor Andi
 - 04. August 2016, 15:17:16
Ich kann nur nochmal darauf hinweisen den Wehrbeauftragten zusätzlich zu einer Wehrbeschwerde mit ins Boot zu holen. Die SAZV ist als ganzes ein Politikum und es steht für den Wehrbeauftragten neben diversen rechtlichen Fragen der Umsetzung die Frage nach einer Einschränkung der Einsatzbereitschaft der Truppe im Raum. Da die Leitung sich gegenüber der noch vor Einführung bis heute von der militärischen Führung geäußerten Argumente uneinsichtig zeigt geht alles weitere jetzt nur noch auf politischer Ebene.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 03. August 2016, 19:38:59
Wenn der Sachverhalt immer klar ist, was ist dann noch zu ermitteln? Es ist der Job der Vorgesetzten, Dienstaufsicht zu üben. Damit Sie anständig arbeiten, aber auch alle anderen! Und damit auch Sie anständig behandelt werden.
Also eiern Sie nicht noch länger rum sondern schreiben endlich den Sachverhalt auf und machen ihn Ihrer militärischen Führung kenntlich. Ob man das jetzt Beschwerde oder Meldung nennt, ist doch völlig wurscht. Bei einer Beschwerde hat man jedoch Anspruch auf einen formellen Bescheid.
Autor ulli76
 - 03. August 2016, 19:03:17
Warum wendet ihr euch nicht an eure militärische Führung? Oder von euch aus an den Personalrat?
Autor miguhamburg1
 - 03. August 2016, 17:54:17
Außerdem ist die Eingabe beim Wehrbeauftragten ganz sicher nicht die schnellste und wirkungsvollste Form, um einem Beschwer abzuhelfen.
Autor KlausP
 - 03. August 2016, 17:41:08
ZitatNun gut. Ich denke wirklich eine Beschwerde an die DV wird angemessen sein. Aber auch an den Wehrbeauftragen???

Der Wehrbeauiftragte ist keine Beschwerdeinstanz im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung. An ihn können Sie sich mit einer Eingabe wenden.
Autor Moro
 - 03. August 2016, 17:07:22
Ich danke euch recht herzlich für die zahlreichen Beiträge und Meinungen.

Ich habe mir alle interessiert durchgelesen und mir darüber Gedanken gemacht.

Im ernst ich danke euch. Mir hat dieses Forum wirklich geholfen.

Nur um einige Fragen zu beantworten.

Auf die Frage warum der Personalrat nicht reagiert. Ganz einfach. Er wurde umgangen. Der neue "Dienstplan" wurde anscheinend ( meines Wissens nach) um die Zeichnungsplicht der vorgegebenen beteiligten/beauftragten Personen gebracht.
Also er wurde dort erst gar nicht zur Zeichnung vorgelegt.
Das weiß ich aus erster Hand.
Zivile Leitung und Pflegedienstleitung sind gut befreundet und machen das unter sich aus.
Deswegen meine Frage an die Gemeinschaft.....wie angemessen reagieren?

Auf die mehrfachen (4x) direkte Konfrontation/Frage mit der zivilen Leitung bezüglich der Rechtmäßigkeit des Dienstplans und der Umsetzung, also dem Abzug der Stunden aus dem Nachtdienst/Bereitschaftsdienst wurde seitens der zivilen Leitung aggresiv reagiert. Dabei wurde auch seitens der zivilen Leitung nur an die zivile PDL und zivile Mitarbeiter der Zeiterfassung verwiesen (Die das unter "sich" ausgemacht haben). Angeblich ist das BMVg involviert und prüft das. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber okay das nehme ich so hin. Ich bin gesapannt auf die Interpretation des §13 Absatz 1 SAZV.

Mir ist mittelerweile ziemlich klar das da einiges schief läuft. Allerdings rate ich nie zu einer Beschwerde oder der Überprüfung durch Vorgesetzte wenn der Sachverhalt nicht wirklich klar ist. Ich bin ein Mensch der gern die kleinen Probleme auf kleiner Ebene regelt und zur Zufriedenheit aller Personen beiträgt.

Ich glaube aber hier ist massiver Vorsatz geboten da die besagte zivile Leitung selbst 14 Jahre im Personalrat saß. Er muß es also besser wissen meiner Meinung nach.

Nun gut. Ich denke wirklich eine Beschwerde an die DV wird angemessen sein. Aber auch an den Wehrbeauftragen???


Jedenfalls herzlichen Dank dafür und ich werde auch den Verlauf weiter mitteilen.


MFG
Autor KlausP
 - 21. Juli 2016, 08:08:24
Wenn ich das so lese, sieht das beinahe nach böswilliger Diensterschwernis seitens der/des zivilen Leiters/-in aus. Nach dem Motto "Wenn ihr nicht so wollt wie ich, dann teile ich euch die Schichten eben im 3-Stunden-Rhytmus ein. Und Sport könnt ihr dann irgendwann in der Mittagspause machen."
Autor FoxtrotUniform
 - 21. Juli 2016, 07:50:37
Zum Thema Wehrbeauftragten - bevor das Thema wie immer eskaliert: Ja, der WBdBT hat keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Allerdings kann man bei Beschweren besonderer Wichtigkeit mit einer Eingabe erreichen, dass es von oben einschlägt wie eine Bombe. Denn dann ist auch die Führungsebene 1 interessiert, den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten. Das habe ich oft genug erlebt, auch wenn leider zunehmend "Luft um nix" gemacht wird und die klassische Beschwerde in den Hintergrund rückt. Besonders in Verbänden wo versucht wird alles im kleinen Kreis zu klären, unterstützt die helfende Dienstaufsicht von ganz oben manchmal unter dem Teppich aufzuräumen.

In diesem Fall lässt sich auch darüber streiten, ob dieser die richtige Adresse ist (neben der Wehrbeschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde). Definitiv macht es nach meiner Bewertung Sinn, dass auf welchem Weg auch immer FüSK III 1 von dieser Interpretation der SAZV Kenntnis erlangt.
Autor justice005
 - 21. Juli 2016, 07:11:26
ZitatAls letztes kommt noch dazu das dieser Dienstplan durch den Personalrat, VP, Pflegedienstleitung etc. hätte genehmigt werden müssen. Das ist aber nicht passiert.

Und damit ist von vorne herein sonnenklar, wie die Sache am Ende ausgeht. Dazu braucht man meines Erachtens keinen Wehrbeauftragten. Hier muss der Personalrat ran! Dafür ist er ja schließlich da! Und wenn das nicht hilft, dann muss eine formelle Beschwerde her, aber nicht etwa beim Wehrbeauftragten, sondern eine truppendienstliche Beschwerde nach WBO! Soweit sich die Beschwerde gegen den Disziplinarvorgesetzten richtet, ist vermutlich das über dem Krankenhaus stehende SanKommando für die Entscheidung zuständig. Gegen den zivilen Leiter kann man sich zwar nicht nach WBO beschweren, aber man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, die ebenfalls vom SanKdo entschieden wird.

Mich würde tatsächlich interessieren, was der Personalrat von der Sache hält. Wieso tut der nichts?

Nur mal an Rande:

Der Wehrbeauftragte hat KEINERLEI rechtliche Möglichkeiten, in irgendeiner Form einzugreifen. Der Wehrbeauftragte wird nach einer Eingabe auf dem Dienstweg um Stellungnahmen zu der Eingabe bitten und das wars dann. Also wird das SanKdo sich mit dem Fall befassen und ihn prüfen und dem Wehrbeauftragten berichten. Der Wehrbeauftragte kann dann nächstes Jahr in seinem Jahresbericht darüber lamentieren, wenn er will. Der Wehrbeauftragte kann nichts, aber auch gar nichts dagegen tun, wenn die Bundeswehr sich stur stellen sollte, außer sich öffentlich darüber aufzuregen.

Deshalb ist das einzig sinnvolle Beschwerdemittel die WBO. Denn nur auf diesem Weg kann man sein Anliegen vor das Truppendienstgericht und im Extremfall zum Bundesverwaltungsgericht tragen. Nur ein Gericht hat die Befugnis, Entscheidungen der Bundeswehr aufzuheben. Der Wehrbeauftragte als bloßer Kummeronkel hat diese Befugnis nicht.




Autor Andi
 - 21. Juli 2016, 06:31:26
Bei der Gesamtlage "SAZV" empfehle ich mittlerweile immer auch an den Wehrbeauftragten zu schreiben, denn das ist der einzige Weg hier etwas zu drehen. Sachargumenten war die Leitung ja bisher nicht zugänglich.

Gruß Andi
Autor FoxtrotUniform
 - 21. Juli 2016, 06:04:21
Gerade wenn im Raum steht, dass in der Vergangenheit einiges unter den Tisch gekehrt wurde ist die Beschwerde das Mittel der Wahl. Dazu kann man dem Disziplinarvorgesetzten auch eine Tabelle / zeitlichen Verlauf ggf. mit Äußerungen des Betroffenen sowie die kommentierten Dienstplänen zu kommen lassen. Sowas hat mal einer meiner Soldaten gemacht, das war sehr hilfreich bei einem komplexen Sachverhalt.

Die einfachste Variante wäre natürlich mündlich zur Niederschrift.

@funker: Pack nochmal 2 Wochen drauf.
Autor funker07
 - 20. Juli 2016, 22:37:33
Sprich mit deinen Kameraden, mache zu allen gesammelten Vorfällen ein Gedankenprotokoll und dann schreib ne Beschwerde.
Das Verhalten der zivilen Leitung ist definitiv beschwerdwürdig.
Lass dir eine Kopie mit Eingangsstempel geben und wenn zwei Wochen lang nichts passiert, schreib direkt eine Untätigkeitsbeschwerden.
Autor ulli76
 - 20. Juli 2016, 20:52:33
Ähm- mal mit dem DV sprechen oder dem Personalrat oder dem Perser?