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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 23. Juli 2016, 14:11:58
in einer anderen Liga, weil
Zitat von: Tommie am 23. Juli 2016, 13:29:56
Nein, noch schlimmer: Sie dürfen so lange, wie Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben, nur auf Ihrem beorderungsdienstposten wehrüben! Alles andere wird von BAPersBw nicht zugelassen werden! Auch eine RDL auf einem Dienstposten mit gleichen Anforderungen in einer anderen Einheit!
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:35:51Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten