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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatBei der Ernennung von Soldaten auf Zeit zu Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind
insbesondere die folgenden – z. T. nur auszugsweise oder sinngemäß wiedergegebenen und
ergänzten – Rechtsvorschriften zu beachten:
− § 125 Abs. 1 Satz 2 (auszugsweise) und 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG)
Der Soldat auf Zeit ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. Die Entlassung gilt als
Entlassung auf eigenen Antrag.
− § 125 Abs. 2 BRRG (sinngemäß)
Ein Soldat auf Zeit ist nicht entlassen, wenn er
+ zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder
+ zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des
Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird.
(Hinweis: In diesen Fällen erlangt der Betroffene bis zum Ablauf seiner Dienstzeit als Soldat
einen ,,Doppelstatus", ist also gleichzeitig Soldat und Beamter).