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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 26. Juli 2016, 17:59:15
Ohne notwendige ATN für den Dienstposten wird Dich niemand dort einberufen oder kommandieren.

Grundsätzlich benötigt man die ATN für den Dienstposten - da steckt ja ein ganzes Konzept hinter.

Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn man z. B. eine ähnliche ATN hat und AAP vorgesehen ist.

BAPers geht inzwischen teilweise soweit, dass Dienstleistungen auf anderen Stellen nicht für die Beförderung zählen - wenn nicht dienstpostengerecht.
Autor wolverine
 - 26. Juli 2016, 17:27:10
Nein.
Autor Sanmeister
 - 26. Juli 2016, 12:54:25
Wenn man als quereingestiegener Resi seinen endgültigen DG im SanD verliehen bekommen hat (Fw), kann man dann auch außerhalb des DP befördert werden? Also z.B. wenn ich als SanFw bei den Grenis üben würde. Wahrscheinlichkeit der Kommandierung, Einplanung etc. mal unberücksichtigt.
Autor TheScientist
 - 23. Juli 2016, 15:10:56
Zitat von: Tommie am 23. Juli 2016, 14:11:58
in einer anderen Liga, weil

D'accord.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 14:38:52
Och nee, das war doch nur ein Extrem-Beispiel! Aber wenn Sie nicht arbeitslos sind, ist die Alternative zu einer RDL, für die es gerade keine Tage gibt, doch klar ;) : Weiter arbeiten!
Autor Schnolle
 - 23. Juli 2016, 14:36:15
Ich bin nicht arbeitslos.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 14:23:06
Die haben ja angeblich auch keine Tage mehr ;) !
Autor Andi8111
 - 23. Juli 2016, 14:20:19
Die Tage der BwKrhs gehen aber direkt vom Budget des KdoSanDst, nicht vom Budget des KdoRegSanUstg.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 14:13:23
Das Ganze ist für Sie aber so lange hinfällig, als es im Bereich des Kdo RegSanUstg keine Wehrübungstage mehr gibt. So lange werden Sie nämlich weder an einem BwKrhs, noch an einem SanVersZ zu einer RDL einberufen.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 14:11:58
Es ist so, wie ich sage! Dienstposten ist der Dienstposten, für den Sie eingeplant sind! Sollte an einem BwKrhs besonderer Bedarf bestehen, der anderweitig nicht zu decken wäre, könnte BAPersBw hier Ausnahmen zulassen, die aber niemals über Ihre AVR hinaus gehen!

Das Beispiel vom "TheScientist" kämpft da in einer anderen Liga, weil er ein hoch-qualifizierter StOffz aus dem Bereich der Forschung ist, und Sie "nur" ein SanFw/Physiotherapeut! Und als solcher haben Sie, so lange Ihre militärische Ausbildung nicht abgeschlossen ist und Ihnen der Dienstgrad noch nicht endgültig zuerkannt ist, nirgendwo anders etwas verloren. RDLs dienen der Deckung des Bedarfs der Truppe, nicht aber dem "von der Straße holen" arbeitsloser Reservisten! Sie finden also nicht dann statt, wenn Sie das wünschen, sondern dann, wenn die Truppe entweder Bedarf hat (Personalersatz braucht) oder Zeit hat (Ausbildungsvorhaben). Ist das jetzt angekommen?
Autor Schnolle
 - 23. Juli 2016, 14:05:53
@ Tommie

Da steht aber Beorderungsverwendung! Heißt also ich dürfte auch auf nem DP in einem BwK üben. Mit meiner ATN natürlich. Ist vom BAPers auch so bestätigt.
Autor TheScientist
 - 23. Juli 2016, 13:59:26
Zitat von: Tommie am 23. Juli 2016, 13:29:56
Nein, noch schlimmer: Sie dürfen so lange, wie Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben, nur auf Ihrem beorderungsdienstposten wehrüben! Alles andere wird von BAPersBw nicht zugelassen werden! Auch eine RDL auf einem Dienstposten mit gleichen Anforderungen in einer anderen Einheit!

@ Tommie

Es gibt Ausnahmen... siehe meine Person.

Aufgehangen an der SanAK, aber immer geübt am BWZK, auch mit vorläufigen DG samt Beurteilung. Wurde dort auch befördert etc...

Das geht nur wenn BAPersBw es selbst so angesteuert hat, da sonst dem Soldaten Nachteile entstehen würden.

Hier z.B. Soldat mit vorläufigen DG kann nicht seine 24 Tage RDL binnen 3 Jahre auf dem BeorderungsDP leisten....

Ja, ich weiss, mein Fall ist sehr, sehr speziell.

Deswegen gilt:

@Scholle, setze dich mit dem BAPersBw in Verbindung.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 13:29:56
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:35:51Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:

ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten

Nein, noch schlimmer: Sie dürfen so lange, wie Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben, nur auf Ihrem beorderungsdienstposten wehrüben! Alles andere wird von BAPersBw nicht zugelassen werden! Auch eine RDL auf einem Dienstposten mit gleichen Anforderungen in einer anderen Einheit!
Autor Schnolle
 - 23. Juli 2016, 13:11:27
Kurzum: ich darf im Moment nur auf DP üben die mit meiner FachATN hinterlegt sind.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 11:37:52
Du bist aber auch ein "gestandener" ResOffz mit einer soliden Ausbildung im Rücken und kein Quereinsteiger mit vorläufigem Dienstgrad, der gerade mal sein Fach-ATN hat und sich sonst auf dem Mannschafter-Niveau bewegt ;) !


Und ... yeah, got the t-shirt ;D !