Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 27. Juli 2016, 23:14:53
Für Soldaten stellt Konsum in jedem Fall ein Dienstvergehen dar, das disziplinar geahndet wird, auch wenn es strafrechtlich nicht verboten ist.

In den ersten vier Dienstjahren führt überdies bereits Konsum meist zur fristlosen Entlassung des Soldaten.

Über beides wird jeder Soldat belehrt, zumeist schon in der ersten Woche seines Dienstes.
Autor Rocco
 - 27. Juli 2016, 22:39:50
Danke wolverine für die Schnelle Antwort
Autor wolverine
 - 27. Juli 2016, 22:24:34
Beides ja.
Autor Rocco
 - 27. Juli 2016, 22:15:49
Kurze Frage an die Juristen hier im Forum.

Ist es nicht so das der Besitz/Handel von BTM z.b Cannabis strafbar ist, der Konsum aber straffrei ist ? 
Wobei es schwer ist zu Konsumieren ohne auch im Besitz zu sein.

Gruß Rocco
Autor wolverine
 - 27. Juli 2016, 22:00:28
Ist die gegenteilige Ansicht nicht unfair denen gegenüber, die sich rechtstreu verhalten?
Autor KlausP
 - 27. Juli 2016, 21:49:22
Das beantwortet meine Frage, welche Entscheidung des TE Sie nun meinen, immer noch nicht.
Autor tank93
 - 27. Juli 2016, 21:40:25
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2016, 06:00:29
Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".  Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?

Ich finde, dass diese Meinung ziemlich überheblich klingt. Wir sind alle Menschen, und Menschen machen nun auch mal Fehler. Gleich jemanden so anzugehen finde ich in meinen Augen sehr schade !
Autor KlausP
 - 27. Juli 2016, 06:00:29
Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".  Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?
Autor Getulio
 - 26. Juli 2016, 23:09:35
Zitat von: tank93 am 26. Juli 2016, 22:27:20
Jeder hat eine zweite Chance verdient !

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Mit manchen Dingen hat man m.M.n. zu Recht beim ersten Mal für immer verschissen. Wobei ich damit definitiv nicht den Fall des TE meine. Aber wenn Sie mal drüber nachdenken, was es so an Verbrechern gibt, kommen Sie evtl. auch auf den Trichter, dass Sie das mit der zweiten Chance SO pauschal vielleicht doch nicht sehen wollen.
Autor tank93
 - 26. Juli 2016, 22:27:20
Ich finde das ziemlich herabwürdigend, wie hier einige von einem Elephanten eine Mücke machen. Junge Männer überstürzen ihre Entscheidungen auch mal, vor allem mit 18 ! Jeder hat eine zweite Chance verdient !
Autor JohnnyThunders
 - 25. Juli 2016, 16:21:11
Zitat von: StUffz_Ad am 25. Juli 2016, 13:35:46
Zu sagen, dass er nicht genommen/sich nicht bewerben soll, halte ich für dumm.

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, es ist dumm, zu fragen, ob man sich bewerben soll bzw. ob es sich lohnt, sich zu bewerben.  ;)

Autor StUffz_Ela
 - 25. Juli 2016, 15:56:42
Ich habe auf nichts geschlossen, sondern lediglich vermutet ;). Alles gut.
Autor wolverine
 - 25. Juli 2016, 15:40:13
Also aus semantischen Feinheiten geschlossen; das ist ja fast wie aus Kiffen Ungeeignetheit schließen .... ;)
Autor StUffz_Ela
 - 25. Juli 2016, 15:38:21
Zitat von: wolverine am 25. Juli 2016, 13:53:42
Das schließen Sie jetzt genau wo heraus? ???
Er hat seit 5 Jahren nicht gekifft, hat also was geändert. Außerdem hat er eine Ausbildung und arbeitet. Daraus schließe ich, dass er wahrscheinlich was auf dem Kasten hat.
Kann ich natürlich nichts bestimmtes zu sagen, deshalb das "wahrscheinlich".
Autor BulleMölders
 - 25. Juli 2016, 14:37:38
Zitat von: Novo am 25. Juli 2016, 14:24:32
Also über die genaue laufbahn und des weiteren bin ich nicht so konkret informiert was ich mit meinen voraussetzungen da erreichen bzw anstreben kann deswegen wollt ich mich da noch genau erkundigen was möglich ist.
Und genau dafür sind die von KlausP angesprochenen Karriereseiten der Bundeswehr da und auch das Beratungsgespräch mit dem Karriereberater.
- Also auf den Seiten vorab Informieren, dass man nicht komplett Ahnungslos in das Beratungsgespräch geht.
- Dann Beratungstermin vereinbaren und den Karriereberater mit den Fragen die sich aus dem Studium der Webseite ergeben haben löchern.
- Wenn Sie es dann immer noch will, Bewerbung ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen beim Karriereberater abgeben.
- Danach sehen was sich daraus ergibt.