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Autor miguhamburg1
 - 02. August 2016, 07:54:17
Noch zur Ergänzung: Oft wird die Ausbildung in der Praxis, wenn möglich und verfügbar ja auch von Ausbildern/Kranken etc. vorbereitet, so dass die jeweiligen Ausbildungsstationen weitgehend vorbereitet sind, wenn die auszubildenden Soldaten am Ort der Ausbildung ankommen. Aber ist das nicht der Fall, geht diese Zeit zulasten der jeweils angesetzten Ausbildungsinhalte.
Autor FoxtrotUniform
 - 02. August 2016, 07:50:14
...Der zweite Teile fehlt  (Cellphone Bug?)
@Ulli: So eine Passage habe ich von früher auch sinngemäß im Kopf. Vielleicht in einem anderen Kontext?
Autor wolverine
 - 02. August 2016, 07:49:48
Kleine Spiele mit Tegelerleichterung: Ich laufe voran und Sie alle hinter mir her!
Autor FoxtrotUniform
 - 02. August 2016, 07:48:41
Und was lernen wir daraus? Nur Sport der keiner Nachbereitung bedarf durchführen: Schach, Hallen Halma, Dart...
Autor miguhamburg1
 - 01. August 2016, 22:11:42
Ihre Erinnerung trügt sie, liebe Ulli, das stand so noch nie in der Vorschrift - und Andi hat es auch genau so beschrieben, wie es in den AnTr'en umgesetzt ist. Falls es notwendig ist, bei bestimmten Ausbildungen zuvor Mat/Ger zu empfangen und hinterher wieder abzugeben, fällt das mit unter die jeweilge Ausbildungszeit. Mit anderen Worten: Wenn erst in der Sporthalle Gerätschaften für die Abnahme von Leichtathletikleistungen empfangen und auf den Sportplatz gebracht werden müssen, fällt das auch unter die Zeit der Sportausbildung.

Dem Disziplinarvorgesetzten Stufe I steht es ja frei, Zeiten für das Duschen/Whatever extra auszuweisen. Allerdings muss er dann sehen, an welcher Stelle er diese Zeit anderweitig reduzieren will, ohne dort Zeitansätze/Ausbildungsziele zu gefährden und keine Mehrarbeitsstunden für den Grundbetriebv anzuordnen, was ihm dann sein Kommandeur spätestens um die Ohren fegen würde.
Autor ulli76
 - 01. August 2016, 21:11:09
Das stand früher in der Vorschrift, dass die 90min reine Sportzeit sein sollten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das im neuen Erlass nicht mehr so genau definiert
Autor F_K
 - 01. August 2016, 19:22:57
@ MiraC:

Habe gerade die 3/10 erneut gelesen - wann, wielange und in welcher Zeit geduscht wird, ist nicht festgelegt.

Der TE soll doch bitte seine Absicht erläutern - ich hab da so eine Idee ...
Autor Andi
 - 01. August 2016, 19:16:45
Das ist schön, dass das in Appen so ausgebildet wird, aber den Dienstplan schreibt immernoch der Chef und die Passage der Regelung müsstest du mir dann erst mal zeigen.
Autor MiraC
 - 01. August 2016, 19:10:25
Die Nachbereitungszeit zählt extra,  sie gehört nicht zu den 90 Minuten. Das steht auch in der "Sport" ZdV und wird an der Schule u.a. In Appen auch so ausgebildet. Selbst das Duschen zählt nicht zu den 90 Minuten.

Autor Andi
 - 01. August 2016, 16:16:54
Zitat von: Philipp2009 am 01. August 2016, 13:13:58
Wo kann ich mich da einlesen?

Im Dienstplan. Wenn da steht: 10:00 - 11:00 Uhr Formaldienst und ab 11:05 Handwaffenausbildung, dann wird ab 11:05 wohl kaum die Nachbereitung des Formaldienstes stattfinden.
Dementsprechend ist die gleiche Logik auf Dienstsport anzuwenden...
Autor F_K
 - 01. August 2016, 13:27:38
.. nur ums klarzustellen:

Die Nachbereitungszeit dient dazu, die Sportstätte zu räumen, ggf. Gerät abzugeben und zur Unterkunft zu verlegen.

Ein ggf. notwendiges (langes) Duschen, neu ankleiden und neben dem bereitgestellten PKW rauchend den Dienstschluss zu erwarten, ist nicht Teil der Nachbereitungszeit.
Autor Ralf
 - 01. August 2016, 13:21:52
Der Menschenverstand sagt das doch schon. Es ist doch auch keine Vorbereitungszeit zum Umziehen extra ausgeworfen, dann 90 Minuten Sport und dann 15 Minuten Duschen etc.
Autor Philipp2009
 - 01. August 2016, 13:13:58
Wo kann ich mich da einlesen?

LG
Autor Philipp2009
 - 01. August 2016, 13:06:38
*Vielen
Autor Ralf
 - 01. August 2016, 13:06:06
Ja, ist es.