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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 01. August 2016, 15:36:16
Zitat von: dunstig am 01. August 2016, 15:22:12
Gibt Übergangsregelungen für Bestandspersonal. Ob das für dich zutrifft, musst du entsprechend selber mal nachlesen.


Zu finden in der ab 01.01.2016 gültigen Fassung des § 82 Bundesbesoldungsgesetz.
Autor dunstig
 - 01. August 2016, 15:22:12
Gibt Übergangsregelungen für Bestandspersonal. Ob das für dich zutrifft, musst du entsprechend selber mal nachlesen.
Autor Pericranium
 - 01. August 2016, 15:01:20
Ich habe jetzt mal den 27er gelesen und verstehe das so, dass ich einfach 3 Jahre nach Aufstieg in EF2, also zum 1.7.17 in EF3 komme.
Autor dunstig
 - 01. August 2016, 14:56:03
Der Absatz 4 des §27 BBesG, der sowohl die längere Wartezeit von einem Jahr ab A8 und das Starten der Erfahrungszeiten ab dem 21. Lebensjahr geregelt hat, wurde in der damaligen Form mit dem 7. BesÄndG komplett gestrichen. Für jemanden wie mich, der mit 17 eingestellt wurde, daher über 6 Jahre bis zum Aufstieg in Stufe 2 warten musste und sich darüber schon damals gerne leidenschaftlich aufgeregt hat, ist das natürlich ein wenig frustrierend. Für die neuen Kameraden natürlich eine angenehme Sache.
Autor Ralf
 - 01. August 2016, 14:49:33
Ja, schau doch mal in den §27er rein.
Autor Pericranium
 - 01. August 2016, 14:43:26
Zitat von: Ralf am 01. August 2016, 14:37:52
Vor der Änderung des BBesG zum 01.01.2016 wäre das auch so gewesen.
Siehe §27 (3). Wenn du die 3 Jahre voll hast, ändert sich auch deine Erfahrungsstufe.

Aber ist es nicht so, dass man ab Besoldungsstufe A8 ein Jahr länger braucht?
Ich bin zum Juli 2014 in EF 2 aufgestiegen. Also Oktober 2016 dann EF 3.
Aber da ich letztes Jahr Oberfähnrich wurde, kam ein Brief, dass ich noch ein Jahr länger in EF2 bleiben werde.
Ist dies durch die Gesetzesänderung nichtig geworden oder wie?
Autor Ralf
 - 01. August 2016, 14:37:52
Vor der Änderung des BBesG zum 01.01.2016 wäre das auch so gewesen.
Siehe §27 (3). Wenn du die 3 Jahre voll hast, ändert sich auch deine Erfahrungsstufe.
Autor Finalaim
 - 01. August 2016, 14:34:35
Hallo,
ich werde am 01.10.16 Oberfähnrich und gehe am 01.11.16 normalerweise in die Erfahrungsstufe 3 hoch. Mir wird allerdings von meinen Kameraden zur einen Hälfte gesagt, dass ich erst am 01.11.2017 in Erfahrungsstufe 3 rutschen würde da ich durch die Beförderung ein Jahr nach hinten rutschen würde. Die andere Hälfte sagt das alles so bleibt. Mir konnte auch niemand eine Quelle nennen wo ich dies finden kann.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.

MfG