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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 07. September 2016, 08:25:12
Vielleicht weil er ITFw InfoÜtr FuBw und nicht ITFw InfoVarb SK war? Hab ich die Bescheide geschrieben? Kenn ich alle Details, um die Frage richtig beantworten zu können?
Autor NCO89
 - 07. September 2016, 07:48:38
Wie kann es denn dann sein, das ein Kamerad welcher sich auch im genannten Zeitraum weiterverpflichtet hat, die Prämie gewährt bekommt, obwohl er nur in der SKB eingesetzt war/ist?
OrgBer Heer bedeutet für mich Militärischer Orgbereich/ Streitkräfte/ TSK/ Heer
Autor Ralf
 - 02. September 2016, 13:25:09
Zum damaligen Zeitpunkt waren da noch Einschränkungen bei dieser Verwendung. heute sind sie für den ITFw nicht mehr, ist also für alle offen.
Regionale Einschränkungen kann man aber auch bei anderen Verwendungen sehen, z.B. Murnau, Mittenwald oder auch Einschränkungen auf bestimmte Verbände.
Autor NCO89
 - 02. September 2016, 13:11:52
Hallo, hier noch ein kurzer Sachstand. Ich habe vor einigen Wochen einen Antrag m.d.B. um Prüfung bei BAP eingereicht. Heute kam die Antwort, ich zitiere:

"(...)  Sie erfüllen zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Weiterverpflichtungserklärung auf Soldat auf Zeit (SaZ) 15 nicht die Voraussetzungen zur Gewährung  einer Verpflichtungsprämie nach Paragraf 43b BBesG.

Wie in der tagesaktuellen Übersicht der Mangelverwendung vom 03.06.2013 (Anhang, lfdNr. 108) aufgeführt,  ist die Verwendung ITFw InfoVarb Bw nur im OrgBer Heer prämoenberechtigt. Zum Zeitpunkt Ihres Antrages auf Laufbahnwechsel  bzw. während der Zulassung zur Laufbahn der U.m.P. waren Sie nicht im OrgBer Heer eingesetzt."

OrgBer ist also auch noch ein Kriterium, das war mir nicht bewusst
Autor NCO89
 - 03. August 2016, 23:13:18
Werde ich morgen machen, danke nochmal an euch beide
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 17:30:36
Zitat von: Ralf am 03. August 2016, 16:46:05
@LwPersFw: Das wird definitiv so gehandhabt. Eine reine WV ist nur im letzten aktiven Dienstjahr. Ist es mit einem Lfb-Wechsel verbunden, so wird diese Einschränkung nicht herangezogen.
Die Begründung war/ ist, dass ja Antragsteller mit einer noch längeren Dienstzeit ggf. anderweitig gewonnen werden könnten. Zumal der §43b primär für Einstellungen und ggf. mit Höherqualifizierungen gedacht war. Die Überlegungen zu einem reinen WV-§ (nämlich den §44) waren zu der Zeit bereits im Gange.
Ein Lfb- Wechsel ist ja in aller Regel auch mit einer WV verbunden. Sonst hätten wir da auch noch den Lfb-Wechsel in der Fußnote mit aufgenommen.

Danke für die Klarstellung Ralf !

Ggf. wäre so ein präzisierender Hinweis in der GAIP sinnvoll.  ;)


Dann bleibe ich bei meiner Empfehlung... Antrag schreiben...und dann Bescheid abwarten.
Autor NCO89
 - 03. August 2016, 16:59:28
Also unabhängig von der theoretischen Lage kann ich aus Erfahrung/Gesprächen mit Kameraden, die ziemlich die gleiche Ausgangslage haben wie ich, bestätigen das in der praktischen Umsetzung von WVP, zumindest im IT-Bereich, anscheinend keine Relevanz hat das man im letzten Dienstjahr ist.
Autor Ralf
 - 03. August 2016, 16:46:05
@LwPersFw: Das wird definitiv so gehandhabt. Eine reine WV ist nur im letzten aktiven Dienstjahr. Ist es mit einem Lfb-Wechsel verbunden, so wird diese Einschränkung nicht herangezogen.
Die Begründung war/ ist, dass ja Antragsteller mit einer noch längeren Dienstzeit ggf. anderweitig gewonnen werden könnten. Zumal der §43b primär für Einstellungen und ggf. mit Höherqualifizierungen gedacht war. Die Überlegungen zu einem reinen WV-§ (nämlich den §44) waren zu der Zeit bereits im Gange.
Ein Lfb- Wechsel ist ja in aller Regel auch mit einer WV verbunden. Sonst hätten wir da auch noch den Lfb-Wechsel in der Fußnote mit aufgenommen.
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 16:16:26
Zitat von: Ralf am 03. August 2016, 14:12:42
Es war doch aber im Zuge eine Lfb-Wechsels und somit keine reine WV fällt deshalb nicht unter die 12 Monate.

Ralf, soweit mir bekannt ... wird da nicht unterschieden... oder weißt Du wo dies steht ?

Auch in der GAIP 28-01-00 steht bei WV der Hinweis:

"Achtung: Weiterverpflichtungen mit Prämiengewährung sind grundsätzlich im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."

Entscheidend ist ja was man daraus macht...

Wenn ein Soldat entgegen dieser Vorgabe z.B. deutlich früher weiterverpflichtet wird und dabei für
eine/n prämienberechtigte/n Fachtätigkeit/Fachtätigkeitsbereich geplant wird... kann man m.E. diesen "Planungsfehler"
nicht dem Soldaten anlasten... Denn "grundsätzlich" bedeutet ja immer es kann Ausnahmen geben...

Und im § 43b BBesG findet sich auch nicht diese einschränkende Regel...



Zitat von: NCO89 am 03. August 2016, 14:58:32
Zitat"Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."
Wo steht das? In den Durchführungsbestimmungen der Personalbearbeitung steht nichts davon.

Es steht in der ZDv A-1330/59

"301. Eine Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Fachtätigkeitsbereiche2 oder für einzelne
Fachtätigkeiten mit Personalmangel gewährt werden.3 "

Und die Fußnote 3 führt dann aus:

"3 Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten
aktiven Dienstjahr zu gewinnen."


Dazu gibt es noch die ZDv A1-1330/59-5000




Autor NCO89
 - 03. August 2016, 16:10:09
Aber schonmal danke für die ganzen Infos
Autor NCO89
 - 03. August 2016, 14:58:32
Zitat"Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."
Wo steht das? In den Durchführungsbestimmungen der Personalbearbeitung steht nichts davon.
Autor Ralf
 - 03. August 2016, 14:12:42
Es war doch aber im Zuge eine Lfb-Wechsels und somit keine reine WV fällt deshalb nicht unter die 12 Monate.
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 13:50:22
Wenn ich Ihre zeitliche Auflistung ansehe... gehe ich davon aus, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im letzten aktiven Dienstjahr Ihrer damaligen Dienstzeit waren...

Wenn dem so ist ... gilt schon von Anfang an:

"Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."

Das BAPersBw wird diese Vorgabe so anwenden, dass Soldaten, die sich vor dem letzten aktiven Dienstjahr weiterverpflichten,
keine Prämie erhalten, selbst wenn die sonstigen Bedingungen für die Gewährung einer Prämie erfüllt sind.

Ob dies sachgerecht ist ... darüber kann man geteilter Meinung sein.

Meine Empfehlung:

Stellen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Nachgewährung der Prämie, da Sie in einer prämienberechtigten Fachtätigkeit
weiterverpflichtet wurden und die Weiterverpflichtungserklärung im vorgegebenen Zeitraum bei der Einheit eingegangen ist.

Dann warten Sie den Bescheid ab.

Danach kann man ggf. sich Gedanken machen, ob weitere Schritte Sinn machen.
Autor Ralf
 - 03. August 2016, 12:46:26
Zitatder DP auch als prämienberechtigt gekennzeichnet war
Das ist wurscht!

Oh Herr!
ZitatMit Verwendung prämienberechtigt meinst du alle o.g. Kriterien?
Nein, ich meine
ZitatAlso, war deine Verwendung zu dem Zeitpunkt im Erlass als prämienberechtigt ausgeworfen und gab es keine regionalen Einschränkungen, so ist die Prämie zu gewähren
Bitte lies das doch mal verstehend!

ZitatUnd was sind regionale Einschränkungen?
Z.B. nur in Penzing, nur in der SKB, nur in Kalkar oder whtaever.
Autor NCO89
 - 03. August 2016, 12:22:51
Vielleicht tue ich mich schwer, aber ich bin nur ITler

ZitatAusschlaggebend für die Gewährung einer Verpflichtungsprämie nach §43b BBesG ist, dass
- die Verwendung als Mangelfachtätigkeit im Erlass ausgeworfen war,
- die Verpflichtungserklärung in dem Festlegungszeitraum abgegeben war,
- der DP auch als prämienberechtigt gekennzeichnet war

- die Verwendung als Mangelfachtätigkeit im Erlass ausgeworfen war, Ja
- die Verpflichtungserklärung in dem Festlegungszeitraum abgegeben war, Ja
- der DP auch als prämienberechtigt gekennzeichnet war Weiß ich noch nicht und lasse ich jetzt prüfen

ZitatAlso, war deine Verwendung zu dem Zeitpunkt im Erlass als prämienberechtigt ausgeworfen und gab es keine regionalen Einschränkungen, so ist die Prämie zu gewähren.
Mit Verwendung prämienberechtigt meinst du alle o.g. Kriterien? Und was sind regionale Einschränkungen?