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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Getulio am 05. August 2016, 14:09:26Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 20:57:08
Ich hoffe nur der WDB verzeiht mir meine Verschwiegenheit bzw. Unwahrheit man muss sich erstmal an die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bei der Bundeswehr gewöhnen.
Diese Aussage sagt mehr über Ihr ziviles Umfeld, als Ihnen evtl. lieb ist. Ich für meinen Teil kann sagen, dass Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit auch bei den Freunden und Bekannten kein Fremdwort sind, die mit der Bw nichts zu tun haben.
Zitat von: F_K am 05. August 2016, 14:14:45
SG
§ 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.
Ist im Übrigen eine KERN - Pflicht der soldatischen Dienstleistung - ein Verstoß dagegen ergibt als Ausgangspunkt der truppendienstgerichtlichen Erwägung eine Dienstgradherabsetzung als Maßnahme.
Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 20:57:08
Ich hoffe nur der WDB verzeiht mir meine Verschwiegenheit bzw. Unwahrheit man muss sich erstmal an die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bei der Bundeswehr gewöhnen.
ZitatMachen Sie aber falsche Angaben, fliegen Sie fristlos wegen EinstellungsbetrugsHatten wir doch sogar neulich hier, dass es einem passiert sein soll, der genau wegen "Vergessens" Entzug Fahrerlaubnis rausgeflogen ist.
Zitat von: Getulio am 04. August 2016, 20:27:38Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 19:40:31
Hört sich durch das etc. sehr ausdehnbar an.
Da ist gar nichts ausdehnbar, im Gegenteil. Geben Sie es an, und gut. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, wird da nichts getilgt, jedenfalls nicht vor Ablauf der 15 Jahre.
Zumal es hier voraussichtlich auch keine negativen Konsequenzen hat, Sie werden halt kein Kraftfahrer, und gut. Machen Sie aber falsche Angaben, fliegen Sie fristlos wegen Einstellungsbetrugs, selbst wenn Ihre Falschangabe Ihnen gar keinen Vorteil verschafft hat (d.h. Sie auch bei wahrheitsgemäßen Angaben eingestellt worden wären).
Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 19:40:31
Hört sich durch das etc. sehr ausdehnbar an.
Zitat von: Getulio am 04. August 2016, 19:09:19
Die 10 Jahresfrist für eine Freigabe ohne bestandene MPU beginnt erst 5 Jahre nach Entzug der FE zu laufen - wenn man in den 5 Jahren komplett sauber geblieben ist. Im Endeffekt also 15 Jahre Wartezeit, wie F_K schon schrieb.