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Autor dunstig
 - 11. August 2016, 00:10:39
Nun ja, bei mir ist es erst 17 Uhr, also noch nicht so spät am Abend. ;)

Das mit den 25 Jahren kommt von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Das bedeutet aber nur, dass man eine Unterkunft bekommt, aber nicht, dass man diese auch bewohnen muss. Wie gesagt, kein Gefängnis uns so...
Autor June
 - 10. August 2016, 23:58:04
Danke für die schnelle Antwort noch so spät am Abend, das freut mich sehr zu hören! :) Diese Sache mit den 25 Jahren habe ich nämlich tatsächlich sehr oft zu hören bekommen, was mir dann irgendwann echt Sorgen bereitet hat. Obwohl diese Leute wahrscheinlich nicht so wirklich bewandert mit dem Thema waren :D
Autor dunstig
 - 10. August 2016, 23:45:15
Natürlich kann er nach Hause, wenn er nicht mehr dem Zapfenstreich unterliegt. Das ist gewöhnlich nach der Grundausbildung der Fall. Die Bundeswehr ist doch kein Gefängnis... ;)
Autor June
 - 10. August 2016, 23:32:49
Mein Freund, 19 Jahre alt, hat sich für ein Jahr bei der Bundeswehr verpflichtet, weil er diese Erfahrung gerne einmal machen wollte bevor er weiter studiert. Wie dem auch sei wird er nach der dreimonatigen AGA, während der er ja nur an den Wochenenden nachhause kann, in Dresden seine Ausbildung bei der Bundeswehr weiterführen. Wir haben eine gemeinsame Wohnung in Dresden, so könnte er nach Dienstschluss nachhause kommen und auch dort schlafen, es ist ja quasi gleich um die Ecke. Nun habe ich aber erfähren müssen, dass das wohl unter 25 Jahren nicht möglich ist??? Ist das nur Unsinn oder wirklich so? Oder hat die Erlaubnis nach Dienstschluss nachhause zu dürfen nur etwas mit dem Abstand der Wohnung zur Kaserne zu tun? Es erscheint mir so sinnlos und trotzdem mache ich mir jetzt ziemlich Sorgen und hoffe das mir jemand schnell weiterhelfen kann :(