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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 17:28:59Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Ja mache ich vielen Dank. Was bedeutet RBH-Bearbeiter?
Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Von der Internetseite:
"Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. "
Solange Sie minderjährig sind...und die Bedingungen in der
Verwaltungsvorschrift erfüllt sind... ja
Sie sollten die Vorschrift ausdrucken und mitnehmen.
Nicht jeder RBH-Bearbeiter kennt diese...
Zitat von: geronimoo am 20. August 2016, 17:31:24
Spontan würde mir noch der Fernbus (Flixbus etc.) als kostengünstige Möglichkeit einfallen, aber schnell ist was anderes...
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Zitat von: Stryker71 am 20. August 2016, 12:32:07
Funfact: Mit der Bahncard 50 erhalten sie KEINE 50% Prozent Rabatt auf einen Sparpreis, den sie ja im Normalfall nutzen würden. Bis vor einigen Jahren gabs den Rabatt nur auf den Normalpreis, inzwischen bekommt man immerhin 25% auf den Sparpreis. Schauen sie mal, ob dass dann überhaupt für sie Sinn macht oder eine Bahncard 25 reicht.
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.
Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm
Zitat von: Papierberg am 20. August 2016, 12:28:27
Dann wollen wir mal hoffen, dass es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch etwas dauert.