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Autor Papierberg
 - 21. August 2016, 14:01:11
Der Ratschlag bezüglich eines mitgeführten Ausdruckes ist gut. Ich hatte die Regelung auch nicht mehr auf der Pfanne.
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 19:44:48
Zitat von: KlausP am 20. August 2016, 19:32:14
RBH - Reisebeihilfe, vermute ich mal.

Okay. Danke  :)
Autor KlausP
 - 20. August 2016, 19:32:14
RBH - Reisebeihilfe, vermute ich mal.
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 19:30:03
Ups. In meinem letzten Kommentar ist etwas schief gegangen mit dem Zitat.

Was bedeutet denn RBH-Bearbeiter?

Vielen Dank an Sie!
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 19:15:12
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 17:28:59
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.

Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm

Ja mache ich vielen Dank. Was bedeutet RBH-Bearbeiter?

Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?


Von der Internetseite:

"Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. "


Solange Sie minderjährig sind...und die Bedingungen in der
Verwaltungsvorschrift erfüllt sind... ja

Sie sollten die Vorschrift ausdrucken und mitnehmen.
Nicht jeder RBH-Bearbeiter kennt diese...
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 19:13:58
Zitat von: geronimoo am 20. August 2016, 17:31:24
Spontan würde mir noch der Fernbus (Flixbus etc.) als kostengünstige Möglichkeit einfallen, aber schnell ist was anderes... :D

Ja daran habe ich auch schon gedacht aber von mir aus nach Hamburg allein da fahre ich schon fast 11 Stunden glaube ich war das und da nehm ich dann doch lieber den Zug ;)  ;D
Autor geronimoo
 - 20. August 2016, 17:31:24
Spontan würde mir noch der Fernbus (Flixbus etc.) als kostengünstige Möglichkeit einfallen, aber schnell ist was anderes... :D
Autor LwPersFw
 - 20. August 2016, 17:28:59
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.

Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm

Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?


Von der Internetseite:

"Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. "


Solange Sie minderjährig sind...und die Bedingungen in der
Verwaltungsvorschrift erfüllt sind... ja

Sie sollten die Vorschrift ausdrucken und mitnehmen.
Nicht jeder RBH-Bearbeiter kennt diese...

Autor Tommie
 - 20. August 2016, 17:11:46
Zitat von: JonasH_ am 20. August 2016, 16:09:26Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?

Es ist aktuell und es heißt, dass Sie bis zu Ihrer Volljährigkeit zwei Familienheimfahrten pro Monat bezahlt bekommen bzw. für jeden 15-Tages-Zeitraum eine ...
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 16:10:31
Zitat von: Stryker71 am 20. August 2016, 12:32:07
Funfact: Mit der Bahncard 50 erhalten sie KEINE 50% Prozent Rabatt auf einen Sparpreis, den sie ja im Normalfall nutzen würden. Bis vor einigen Jahren gabs den Rabatt nur auf den Normalpreis, inzwischen bekommt man immerhin 25% auf den Sparpreis. Schauen sie mal, ob dass dann überhaupt für sie Sinn macht oder eine Bahncard 25 reicht.

Ja eine BahnCard50 macht mehr Sinn, da der Normalpreis bei 140 Euro liegt und der Sparpreis bei 130.
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 16:09:26
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.

Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm

Ist das denn noch aktuell? Das würde heißen, dass ich im Endeffekt 2 mal im Monat eine Fahrt erstattet bekomme?
Autor JonasH_
 - 20. August 2016, 16:08:07
Zitat von: Papierberg am 20. August 2016, 12:28:27
Dann wollen wir mal hoffen, dass es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch etwas dauert  ;D .

Ja das dauert noch ein bisschen. Werde erst nächstes Jahr im Juni 18.
Autor Stryker71
 - 20. August 2016, 12:32:07
Funfact: Mit der Bahncard 50 erhalten sie KEINE 50% Prozent Rabatt auf einen Sparpreis, den sie ja im Normalfall nutzen würden. Bis vor einigen Jahren gabs den Rabatt nur auf den Normalpreis, inzwischen bekommt man immerhin 25% auf den Sparpreis. Schauen sie mal, ob dass dann überhaupt für sie Sinn macht oder eine Bahncard 25 reicht.
Autor Papierberg
 - 20. August 2016, 12:28:27
Dann wollen wir mal hoffen, dass es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch etwas dauert  ;D .
Autor LwPersFw
 - 20. August 2016, 12:11:48
Bitte beachten... für Minderjährige gelten gesonderte Bestimmungen.

Ab Satz 2 im folgenden Text... Regelung wenn kein TG-Anspruch besteht.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23061986_DIII52227931.htm