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Autor Altrec
 - 21. August 2016, 19:20:07
Das ist auch immer noch so, dass man (erst) am ersten Tage des Lehrganges ROA wird. Auch ab diesem Zeitpunkt erst zählen die RDL-Tage zur Laufbahnbeförderung. Die Ausnahme sind hier, wenn ich mich recht entsinne, die Lehrgangsvorbereitenden Tage.
Autor F_K
 - 21. August 2016, 19:07:01
Zumindest "damals" wurden die ROA a.d.W. am ersten Tag des ersten Offizierlehrganges zum ROA ernannt - bis dahin waren es ROB, eben Bewerber.

So wie Kleeblatt es darstellt, ist das Verfahren auch bei den RFA so, erst "B", und mit Antritt Lehrgang "A".

(Ist bei Aktiven auch so - erst mit Dienstantritt wird man Soldat und OB - vorher ist man Bewerber mit Einstellungszusage.)
Autor Kleeblatt
 - 21. August 2016, 19:00:55
Moin,

also RFA werden Sie ab dem Zeitpunkt, wenn Sie den A4 Zettel "Ausbildung zum RFA" unterschreiben. Dann bekommen Sie auch die ca. 260€. Bei mir war das damals auf dem Feldwebellehrgang in Appen.
Zum Thema Laufbahnwechsel; ich switche nun auch, ich bin wie du Uffz RFA d.R. und möchte aufgrund der zivilen Qualifikation nach 43.3 wechseln. Laut Siegburg ist das völlig okay und nicht unüblich. :)
Autor KlausP
 - 19. August 2016, 16:15:38
Wenn Sie noch keinen Lehrgang haben können Sie ja auch gar nicht zum UmP (also zum ersten Feldwebeldienstgrad) befördert werden.
Autor Ralf
 - 19. August 2016, 14:39:16
Zur Feststellung der Offiziereignung musst du eh ins ACFüKrBw.
Autor Kreuzfeld
 - 19. August 2016, 14:13:06
Ich bin RFA, jedoch habe ich nicht die altgoldfarbene Litze verliehen bekommen. Habe mich dies bezüglich wohl falsch ausgedrückt bzw. auch falsch informiert über die Bezeichnung.

Und nein, habe bisher noch keinen Lehrgang besucht. Sollte man dahingehend sich in der Kompanie ins Gedächtnis rufen oder läuft das automatisch?

Mich nach dem Studium der Offiziersausbildung anzunehmen war auch mein erster Plan, jedoch werden bald meine Unterlagen vom Karrierecenter gelöscht und so müsste ich noch einmal ins Karrierecenter, daher die Überlegung.

Macht es Sinn der Kompanie mitzuteilen, das man nach der durchlaufenden Unteroffiziersausbildung, ein weiteres mal die Laufbahn wechselt oder wäre das eher hinderlich im Bezug auf Lehrgänge?
Autor asgardt_MH
 - 19. August 2016, 07:40:02
Sind Sie RFA (Reservefeldwebelanwärter)?

Dann werden Sie nach einen Jahr + genügend RDL Tagen zum Stabsunteroffizier befördert und nach allen Lehrgängen (AMT und Fach) zum Feldwebel.

Die Offiziersausbildung sollten Sie eventuell nach Ihrem Studium und Unteroffiziersausbildung betrachten. 

Autor KlausP
 - 18. August 2016, 21:21:37
Die nötigen Lehrgänge zur Beförderung zum Feldwebel haben Sie bestanden?.
Autor Kreuzfeld
 - 18. August 2016, 21:13:12
Schönen Tag Kameraden,
ich habe gleich zwei gesonderte Fragen.

Nach dem erfolgreichen Laufbahnwechsel wurde ich während meiner ersten Reserveübung zum Unteroffizier befördert, jedoch nie zum Unteroffizier mit Portepee, obwohl ich dahingehend meinen Laufbahnwechsel beantragt und auch genehmigt bekommen hatte. Ist dieses nun ein Versäumnis oder hat das etwas mit der Stehzeit zutun?

Meine zweite Frage wäre wie sinnvoll und machbar ein Laufbahnwechsel hin zum Offizier d.R. wäre. Während meines Einplanungsgespräches im Karrierecenter wurde mir die Möglichkeit aufgrund meiner guten Testergebnisse in Aussicht gestellt, lehnte zu dem Zeitpunkt erstmal ab. Ich bin noch im Studium, habe also noch keinen Hochschulabschluss, wobei mein Studium für den Fachdienst geeignet wäre und die Bw sogar selbst nicht ausbildet.

Konkret interessiert mich die Stehzeiten und Voraussetzung für eine Beförderung. Denn ZB wäre die Besoldung bei einem Unteroffizierdienstgraden, ob Feldwebel oder Offiziersanwärter gleich.

Ich hoffe ich konnte grob umreißen und mich verständlich machen

Mit freundlich Gruß

Kreuzfeld