ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: JohnnyThunders am 22. August 2016, 08:50:06Wo steht denn das die Probezeit verkürzt werden kann?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Anrechnung auf die Erfahrungsstufe und Verkürzung der Probezeit parallel erfolgen.
Zitat§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit
(1) Zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit darf nur ernannt werden, wer
1.
die in § 7 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt und
2.
sich in einer Probezeit in vollem Umfang bewährt hat.
Für die Feststellung der Bewährung gilt ein strenger Maßstab. Die Probezeit dauert mindestens drei Jahre. Die Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit kann bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr vorgesehen werden. Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die Einzelheiten, insbesondere die Kriterien und das Verfahren der Bewährungsfeststellung, die Anrechnung von Zeiten sowie Ausnahmen von der Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit.
(2) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Frist verlängert sich um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung verlängert.
Zitat von: Gast 324394u32095u am 22. August 2016, 07:52:57
Hierzu noch eine Frage:
Wird der juristische Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf als Zeit anerkannt? Ich habe -obwohl die Vorschrift etwas anderes sagt- schon gehört, dass wenn der Vorbereitungsdienst als BEAMTER durchlaufen wurde, dies anrechnungsfähig wäre. Kann das jemand bestätigen, bei dem das auch so war?
Weiterhin werden die soldatischen Zeiten komplett angerechnet?
Was hat bei der Anrechnung Vorrang? Wird eher auf die Erfahrungsstufen oder eher auf die Probezeit angerechnet? oder gar beides?