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Autor Piet
 - 09. Juni 2006, 20:57:58
Daneben fällt die Sonderzahlung bei zeitlicher Belastung weg ("Anrechnungsfall"), während Du Leistungszuschlag erhälst. Also schön das Biwak nach hinten legen, wenn der Leistungszuschlag aufgebraucht ist.  ;)
Autor TheAdmin
 - 09. Juni 2006, 20:28:32
Ums nochmal zu wiederholen:

Keine Beorderung ohne Bedarf, keine Beförderung ohne Beorderung!

Hier sticht Vorschrift eindeutig die RK Aussage.
Autor Chuckie85
 - 09. Juni 2006, 16:18:15
Braucht man jetzt eine Mob-Stelle fürn HG oder nicht?  ???
Ehemaliger Perser aus meiner RK meinen von nicht, da die Stellen, die für GWDLer bestimmt sind, auch von HGs besetzt werden können.
Der S1-Mob meint, man brauchte zwingend eine Beorderungsstelle.  ???
Autor Jupp
 - 07. Juni 2006, 07:44:23
einer Beorderung ist für eine Beförderung nicht nur hilfreich, nein sie ist sogar unumgänglich. Ohne Beorderung kannst du noch so lange üben, befördert werden kannst du aber nicht!!
am besten du sprichst mal mit dem S1 der Einheit, ob er nicht vielleicht eine Mob-Stelle frei hat, ansonsten nutz halt die Zeit etwas rumzutelefonieren, hast ja über das Intranet Zugriff auf die BW Telefonbücher.
Autor Timid
 - 06. Juni 2006, 16:54:40
Zitat von: Goleo am 06. Juni 2006, 16:14:13- Welche Leistung im Vergleich zum Gwdl fallen weg bzw. bleiben bestehen ( Fahrkarte/ Fahrtkostenerstattung nur zur An-/ Abreise? Verpflegung u. Unterkunft  weiterhin unentgeltlich gestellt?)

Schau dazu am besten mal unter Downloads -> Offizielles -> Leistungskatalog, da ist das direkt aufgelistet, unterteilt nach GWDL/FWDL und den Möglichkeiten für Reservisten.
Grob: Übrig bleibt der Sold, kostenlose Kost und Logis (mit Auszahlung des Verpflegungsgeldes wie bei Wehrdienstleistenden) sowie erhöhter Sold bei besonderer zeitlicher Belastung. Dazu kommen, je nach deinem ausgeübten Beruf, noch Zahlungen nach Unterhaltssicherungsgesetz, für beorderte Reservisten gibt es noch verschiedene Zuschläge.

Zitat- Wäre eine Beförderung evtl. möglich ( bin OG, seit meinem Eintritt in die Bw wäre 1 Jahr vergangen und ich befände mich im 10. Dienstmonat); oder wäre hierfür eine Mob-Beorderung mit entsprechender Stelle nötig ( die ich nicht habe; ich kenne eigentlich nur Ex-SaZ die mobbeordert wurden...)?

Beförderung wäre möglich, da ja für Reservisten normalerweise etwas andere Regelungen gelten - meines Wissens 6 oder 12 Wehrübungstage für die Beförderung vom OG zum HG.
Eine Mob-Beorderung ist für sowas sicherlich hilfreich, außerdem bekommt man dann noch einen kleinen finanziellen Bonus für Wehrübungen. Und es gibt auch nicht-SAZ, die eine Beorderung haben ;)
Autor Goleo
 - 06. Juni 2006, 16:14:13
Hallo,
ich habs geschafft und hab einen WÜ-Platz ergattert ( 30 Tage, Sani).
Nun sind mir bei näherer Betrachtung der WÜ einige Fragen gekommen; ich würde mich freuen wenn mir hierbei geholfen werden könnte:
- Welche Leistung im Vergleich zum Gwdl fallen weg bzw. bleiben bestehen ( Fahrkarte/ Fahrtkostenerstattung nur zur An-/ Abreise? Verpflegung u. Unterkunft  weiterhin unentgeltlich gestellt?)
- Wäre eine Beförderung evtl. möglich ( bin OG, seit meinem Eintritt in die Bw wäre 1 Jahr vergangen und ich befände mich im 10. Dienstmonat); oder wäre hierfür eine Mob-Beorderung mit entsprechender Stelle nötig ( die ich nicht habe; ich kenne eigentlich nur Ex-SaZ die mobbeordert wurden...)?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!