ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDas Versorgungskrankengeld ist eine Einkommensersatzleistung des Staates nach dem Bundesversorgungsgesetz. Es gilt für Personen, die bei der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder während des Zivildienstes etc. gesundheitliche Schäden erlitten haben. Entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Versorgungskrankengeld während einer Heilbehandlung so lange gezahlt, wie eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit besteht.Na ob das gemeint ist? Das ist für ehem. Soldaten.