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Zitat von: F_K am 12. Januar 2017, 13:14:27
Insoweit sollte man bei allen Leistungsanforderung nicht nach Geschlecht, Rasse, Alter, Gewicht, Augenfarbe, Religion, (whatever) differenzieren, sondern rein nach der Anforderung.
Zitat von: F_K am 12. Januar 2017, 13:14:27
"Rein und absolut" auf das Geschlecht abzustellen, ist sachfremd und diskriminierend.
Zitat von: Terek am 12. Januar 2017, 12:20:06
Das Abstellen auf die biologischen Unterschiede, z.B. beim Feuerwehrdienst, im Sinne von "nicht geeignet" würde ich aber eher als Relikt und durch die Tatsachen überholt sehen.
Zitat von: schlammtreiber am 12. Januar 2017, 11:25:26Das ist auch völlig unstrittig. Zwar zum einen aufgrund von Art. 12a GG, der einen Sonderegelung zum Allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG darstellt.
...aber zur Benachteiligung der Männer durch den "rein männlichen, nicht allgemeinen, ungleichen" Wehrdienst gibt es m.W. eine Fülle (!) von Urteilen, die das absegnen
Zitat von: schlammtreiber am 12. Januar 2017, 11:25:26
Das definitiv nicht, man müsste auch Art. 12a (4) aushebeln.
Zitat von: Terek am 12. Januar 2017, 10:31:00
sollte man sich aber nicht allzusehr an der Herkömmlichkeit aufhängen.
ZitatDer interessantere Punkt ist, daß die Pflicht genauso "allgemein" wie herkömmlich zu sein hat.
Zitatund dahingehend, wie ich eingangs schon schrieb, allein eine Änderung des Wortes "Männer" ausreichend wäre.
Zitat(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Zitat von: Andi am 11. Januar 2017, 12:08:49
[...], dann wäre das eine Mindermeinung. Wehrpflicht wird in Deutschland schon immer ausschließlich als eine Pflicht für Männer gesehen.
Zitat von: Terek am 11. Januar 2017, 11:36:15Nein, bei einer allgemeinen Dienstpflicht besteht Wahlmöglichkeit, beim Wehrdienst nicht. Dass viele KDV-Anträge so einfach durch gingen, dass man meinen könnte, wir hätten Wahlfreiheit gehabt, ist nur eine schlechte Umsetzung davon.
Eine Ausdehnung der (sehr herkömmlichen) Wehrpflicht auf Frauen, mit dem entsprechenden Ersatzdienst, was ja einer allgemeinen Dienstpflicht schon sehr nahe käme
Zitat von: Terek am 11. Januar 2017, 12:04:29Sehe ich ähnlich. Der Dienst in herkömmlich, für Frauen bräuchte es trotzdem eine Änderung des Grundgesetzes.Zitat von: schlammtreiber am 11. Januar 2017, 11:41:31Das stimmt, aber die Wehrpflicht an sich ist es.
Eine Wehrpflicht für Frauen ist absolut nicht herkömmlich [...]
Das "herkömmlich" in Art 12 II bezieht sich aber m.E. nur auf den Dienst an sich. Adressat sind in diesem Artikel alle.
Zitat von: Terek am 11. Januar 2017, 12:04:29Zitat von: schlammtreiber am 11. Januar 2017, 11:41:31
Eine Wehrpflicht für Frauen ist absolut nicht herkömmlich [...]
Das stimmt, aber die Wehrpflicht an sich ist es.
Das "herkömmlich" in Art 12 II bezieht sich aber m.E. nur auf den Dienst an sich. Adressat sind in diesem Artikel alle.
Zitat von: schlammtreiber am 11. Januar 2017, 11:41:31
Eine Wehrpflicht für Frauen ist absolut nicht herkömmlich [...]
Zitat von: Terek am 11. Januar 2017, 11:36:15
Eine Ausdehnung der (sehr herkömmlichen) Wehrpflicht auf Frauen, mit dem entsprechenden Ersatzdienst, was ja einer allgemeinen Dienstpflicht schon sehr nahe käme, würde m.E. aber nicht von der Problematik erfasst werden.