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Zitat von: kesselpower am 30. August 2016, 09:11:34
Alles klar.
Danke für die schnellen Antworten.
Damit ist ja alles gesagt.
Die Frage kam ja wie gesagt in einem Gespräch auf. Keiner von uns hat ein E-Auto, oder die Absicht sich eines zu kaufen, geschweige denn es in der Liegenschaft zu "tanken".
MkG Peter
ZitatWobei wohl ein ewiges Rätsel bleiben wird, wie die Vertrauensperson für einen Hauptmann ein Stabsfeldwebel sein kann
Zitat von: kesselpower am 30. August 2016, 11:26:43
Die Frage bleibt allerdings bestehen ob nach einer Genehmigung der gleiche Strompreis wie "draußen" gezahlt werden muss.... dann ist es nur noch allein durch die kurzen Wege von der Unterkunftssteckdose bis hin zum KFZ attraktiv.
ZitatFolge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde