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Autor schlammtreiber
 - 31. August 2016, 08:05:44
Um das ganze knapp zusammenzufassen:

Der Kamerad hat ein all-you-can-eat Ticket am großen Scheisse-Buffet gekauft, inklusive Nachschlag und doggy bag to go  :-\
Autor justice005
 - 31. August 2016, 05:38:44
ZitatEs ist schade, dass es soweit kommen musste, denn nach meiner Erfahrung ist die Bw ein Arbeitgeber, der in solchen schwierigen familiären Situationen sehr vieles möglich macht - wenn der Betroffene denn den Mund aufmacht.

Volle Zustimmung!
Autor Getulio
 - 30. August 2016, 18:40:15
Es ist schade, dass es soweit kommen musste, denn nach meiner Erfahrung ist die Bw ein Arbeitgeber, der in solchen schwierigen familiären Situationen sehr vieles möglich macht - wenn der Betroffene denn den Mund aufmacht.  :(
Autor justice005
 - 30. August 2016, 17:58:26
Ich schließe mich dem bisher Gesagten an.

Es wird eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht geben, an deren Ende es ein Urteil gibt. In diesem Fall erscheint als Urteil die Höchstmaßnahme sehr wahrscheinlich. Das bedeutet, Entfernung aus dem Dienst, Verlust des Dienstgrades, Verlust aller Übergangsgebühren und sonstigen finanziellen Leistungen (mit Ausnahme einer Wehrdienstbeschädigung).

Die Ausrede, man habe sich um seine kranke Mutter kümmern müssen, zieht auch vor Gericht nichts. Von einem erwachsenen Mann ist es zu erwarten, dass er entweder offiziell die Fördermaßnahme abbricht, dass er sich versetzen oder gar beurlauben lässt und vieles mehr. Vor allem hat man sich darum zu kümmern! Es gibt in solchen Härtefällen jede Menge Möglichkeiten. Einfach abhauen ist jedenfalls keine. Er hat übrigens - falls er noch keinen Anwalt hat - einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger vor dem Truppendienstgericht, weil die Höchstmaßnahme droht. Aber auch der wird nichts daran ändern können.

Der wird vermutlich mit Gutachten, die die Schuldfähigkeit untersuchen sollen, das Verfahren künstlich in die Länge ziehen. Aber ändern wird es auch höchst wahrscheinlich nichts.

Autor Papierberg
 - 30. August 2016, 16:55:52
Bei dieser Sachlage wird der Berufsförderungsdienst sicherlich auch Fördermittel zurückfordern, sofern diese für Zeiträume nach Abbruch der Aus-/Fortbildungsmaßnahme an die Ausbildungseinrichtung gewährt wurden.
Autor Andi
 - 30. August 2016, 16:36:54
Ich denke die Disziplinarmaßnahme des Truppendienstgerichtes ist dabei eher nachrangig.
Interessanter dürfte sein:
- dass er für die Zeit der eigenmächtigen Abwesenheit keinen Anspruch auf Bezüge hat (hier dürfte also noch eine Rückzahlung von ca. sechs Monatsbezügen auf ihn zukommen, ob die kostenlose truppenärztliche Versorgung als Sachbezug auch ruht weiß ich gerade nicht, wenn ja müsste er auch alle Arztkosten aus dieser Zeit tragen)
- die Zeit der eigenmächtigen Abwesenheit seine Dienstzeit entsprechend verkürzt und damit massiv seine Ansprüche auf Berufsförderung, Übergangsbeihilfe und Übergangsbezüge schrumpfen und
- (das wichtigste kommt noch) wie die Staatsanwaltschaft und ein ordentliches Gericht die Sachlage sieht. Da könnte nämlich bereits eine Bewährungsstrafe bei herumkommen.

Zudem stellt sich auch die Frage wie die Abwesenheit beendet wurde, denn wenn die Initiative nicht vom Beschuldigten ausging würde ich hier als Disziplinarvorgesetzter auf Fahnenflucht prüfen.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 30. August 2016, 14:21:12
Ich denke, dass es auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses hinauslaufen wird und er auch seine Ansprüche nach Soldatenversorgungsgesetz  (BFD Ansprüche) verlieren wird. Alles andere wäre "top" (wie man es denn nimmt).
Jedenfalls sensationell sein Leben mit Anlauf vor die Wand gefahren. Aber wirkliches Mitleid kann ich da nicht empfinden. Wie gesagt: Es hätte bestimmt andere Wege gegeben und die Bw ist rücksichtsvoller in persönlichen Belangen als fast jeder zivile Arbeitgeber.
Autor Kamerad0815
 - 30. August 2016, 13:29:14
soweit habe ich es verstanden...aber ändert es das strafmaß etc. ?
was wäre die höchststrafe bei der bundeswehr und was widerrum wäre ein top ergebnis ?
Autor KlausP
 - 30. August 2016, 13:00:37
Zitat- es hat quasi kein Hahn danach gekräht

Da muss ja auch in seiner Einheit "kein Hahn krähen", weil er vom militärischen Dienst für seine berufliche Vollzeit-Fördermaßnahme freigestellt ist. Damit ist er für die Einheit "abkommandiert". Jeder, der das in Anspruch nimmt, wird vorher darüber belehrt, dass er

1. nach wie vor Soldat ist
2. sich bei vorzeitiger Beendigung der Maßnahme (aus welchem Grund auch immer !!) unverzüglich in seiner Einheit zu melden hat.
Autor Kamerad0815
 - 30. August 2016, 12:55:13
@wolverine

- XYZ ca. 30 Jahre alt
- mit 20 zur Bundeswehr
- ging in Richtung Dienstende, daher eine Art Förderungsmaßnahme zur Wiedereingliederung
- Ausbildung im Pflegemedizinischen Bereich
- abgebrochen Anfang März
- Seiner Dienststelle nichts über den Abbruch bescheid gegeben
- es hat quasi kein Hahn danach gekräht
- hat in dieser Zeit jedoch mehrfach Krankenscheine abgeben ( wirklich krank und nicht blau gemacht "wichtig zu erwähnen")

was brauchst du noch für eine bessere Beurteilung ?
Autor Flexscan
 - 30. August 2016, 12:39:56
Wir sprechen hier von einem Zeitraum von einem halben!! Jahr.
Wären es nur ein paar Tage oder Wochen, sähe es etwas anders aus.
Ist aber nur meine Meinung.

Mich wundert eh, das es nicht früher aufgefallen ist.

Die Bundeswehr hätte zusammen mit dem Sozialdienst sicherlich Lösungen gefunden, so ist das Kind nunmal in den Brunnen gefallen.
Schnellstmöglichst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Es gab früher mal das sogenannte "Cafe Viereck".
Das waren Zellengebäude an der Wache.


Autor wolverine
 - 30. August 2016, 12:38:46
Die Angaben reichen für eine halbwegs seriöse Bewertung nicht aus. Was war das für eine "Ausbildung" nach 10 Jahren Dienstzeit? War das ein militärischer Lehrgang oder befand er sich in Vorbereitung auf sein Dienstzeitende (Maßnahmen über den Berufsförderungsdienst)?
Dann ist die wirklich Abwesenheitszeit unklar. Sechs Monate erscheinen mir zu lang; da wäre sicher bereits vorher etwas passiert. Sollte es aber wirklich so sein, läuft es wohl auf eine Entlassung hinaus. Und das auch völlig zu recht! Ist ja nicht so, dass es keine rechtmäßigen Alternativen gegeben hätte. Und wer eben den anderen Weg wählt, muss ihnen gehen und das allein.
Autor KlausP
 - 30. August 2016, 12:36:53
Mit Disziplinararrest wird das beim Truppendsienstgericht sicherlich nicht abgehen, den hätte schon sein Disziplinarvorgesetzter (bis zu 7 Tagen) oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte (bis zu 21 Tagen) verhängen können.
Autor Kamerad0815
 - 30. August 2016, 12:31:17
@Flexscan
auch bei einem Soldaten der sich bis dato nichts hat zu Schulden kommen lassen ?
sicherlich war es ein Fehler von Ihm, aber spielen die o.g. Faktoren denn nicht auch eine Rolle bei dem ganzen ?

Ich hatte auch mal etwas von einer Arresst Haft oder ö.ä. gelesen bei der Bundeswehr, wie sieht das eigentlich aus? muss man sich ein richtiges Gefängnis der Bundeswehr vorstellen oder ist das eine Art von " du bist zwar in der Kaserne und lebst wie alle anderen hier, nur darfst du sie nicht verlassen " ???
Autor Flexscan
 - 30. August 2016, 12:27:38
6 Monate ist schon eine Hausnummer, bei allem Verständnis.
Ich würde davon ausgehen, das er aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.