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Zitat von: Ralf am 03. August 2016, 16:46:05
@LwPersFw: Das wird definitiv so gehandhabt. Eine reine WV ist nur im letzten aktiven Dienstjahr. Ist es mit einem Lfb-Wechsel verbunden, so wird diese Einschränkung nicht herangezogen.
Die Begründung war/ ist, dass ja Antragsteller mit einer noch längeren Dienstzeit ggf. anderweitig gewonnen werden könnten. Zumal der §43b primär für Einstellungen und ggf. mit Höherqualifizierungen gedacht war. Die Überlegungen zu einem reinen WV-§ (nämlich den §44) waren zu der Zeit bereits im Gange.
Ein Lfb- Wechsel ist ja in aller Regel auch mit einer WV verbunden. Sonst hätten wir da auch noch den Lfb-Wechsel in der Fußnote mit aufgenommen.
Zitat von: Ralf am 03. August 2016, 14:12:42
Es war doch aber im Zuge eine Lfb-Wechsels und somit keine reine WV fällt deshalb nicht unter die 12 Monate.
Zitat von: NCO89 am 03. August 2016, 14:58:32Zitat"Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."Wo steht das? In den Durchführungsbestimmungen der Personalbearbeitung steht nichts davon.
Zitat"Unter Zahlung einer Verpflichtungsprämie bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich nur SaZ im letzten aktiven Dienstjahr zu gewinnen."Wo steht das? In den Durchführungsbestimmungen der Personalbearbeitung steht nichts davon.
Zitatder DP auch als prämienberechtigt gekennzeichnet warDas ist wurscht!
ZitatMit Verwendung prämienberechtigt meinst du alle o.g. Kriterien?Nein, ich meine
ZitatAlso, war deine Verwendung zu dem Zeitpunkt im Erlass als prämienberechtigt ausgeworfen und gab es keine regionalen Einschränkungen, so ist die Prämie zu gewährenBitte lies das doch mal verstehend!
ZitatUnd was sind regionale Einschränkungen?Z.B. nur in Penzing, nur in der SKB, nur in Kalkar oder whtaever.
ZitatAusschlaggebend für die Gewährung einer Verpflichtungsprämie nach §43b BBesG ist, dass
- die Verwendung als Mangelfachtätigkeit im Erlass ausgeworfen war,
- die Verpflichtungserklärung in dem Festlegungszeitraum abgegeben war,
- der DP auch als prämienberechtigt gekennzeichnet war
ZitatAlso, war deine Verwendung zu dem Zeitpunkt im Erlass als prämienberechtigt ausgeworfen und gab es keine regionalen Einschränkungen, so ist die Prämie zu gewähren.Mit Verwendung prämienberechtigt meinst du alle o.g. Kriterien? Und was sind regionale Einschränkungen?