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Autor Jens79
 - 03. September 2016, 18:00:51
Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 17:44:20
Zitat von: TimWasi am 03. September 2016, 17:29:28[...] ansonsten ist alles wahrheitsgemäß angegeben, sonst hätte es auch keinen Sinn hier nach meinen Chancen zu Fragen. Danke euch allen  :D

KlausP, ich warte bereits seit Beginn sehnsuechtig auf ihre Aussage:
"Irgendwas zwischen 0 und 100%." Immer wieder gut ;D

Fertigen Sie ihre Bewerbung, geben Sie Vorstrafen wahrheitsgetreu an und warten Sie auf Vorladung.
Alles weitere steht in den Sternen und wird ihnen hier keiner beantworten koennen. Fuehrt nur zu unnoetiger Diskussion.

Einladung. Vorladung ist doch ein bisschen was anderes.  ;)
Autor TimWasi
 - 03. September 2016, 18:00:25
Vielen Dank KlausP  :)
Autor KlausP
 - 03. September 2016, 17:57:30
Die legt der zuständige Rechtsberater nach Prüfung der Strafakte individuell fest.

Beispiel: Wenn eine Verurteilung erst kurze Zeit her ist und die Bewährungszeit noch läuft, wird er in der Regel mindestens die Zeit bis zum Ablauf der Bewährung empfehlen.
Autor TimWasi
 - 03. September 2016, 17:51:57
Vielleicht könnten sie mir noch eine frage beantworten, was eine Sperrfrist bei der Bundeswehr ist ?
Autor femalesoldier
 - 03. September 2016, 17:44:20
Zitat von: TimWasi am 03. September 2016, 17:29:28[...] ansonsten ist alles wahrheitsgemäß angegeben, sonst hätte es auch keinen Sinn hier nach meinen Chancen zu Fragen. Danke euch allen  :D

KlausP, ich warte bereits seit Beginn sehnsuechtig auf ihre Aussage:
"Irgendwas zwischen 0 und 100%." Immer wieder gut ;D

Fertigen Sie ihre Bewerbung, geben Sie Vorstrafen wahrheitsgetreu an und warten Sie auf Vorladung.
Alles weitere steht in den Sternen und wird ihnen hier keiner beantworten koennen. Fuehrt nur zu unnoetiger Diskussion.
Autor femalesoldier
 - 03. September 2016, 17:35:58
Zitat von: Jens79 am 03. September 2016, 17:18:41
Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 16:50:13
Zitat von: Jens79 am 03. September 2016, 16:13:57
Die Angst ist berechtigt. Und ganz ehrlich..... Ich wüßte nicht warum die Bundeswehr gerade Sie dann einstellen sollte...

Nana! Ich habe erst kuerzlich im KC einen Mitbewerber mit Vorstrafenregister und der Uffz-Eignung spaeter beim Einplaner wiedergetroffen.
Warum, weshalb? Keine Ahnung. Aber isso.

So So. SIE hatten also Einblick in seinen Akten. SIE wissen also genau was ER so alles an Vorstrafen hat. Hat ER Ihnen das erzählt?

Ja, das hat er. Gross in unserer Runde proklamiert, mitsamt detaillierter Schilderung. Inwiefern das fuer seine geistige Reife sprach, will ich erst garnicht ankreiden, der Psychologe wird diesbezueglich ordnungsgemaess seinen Sold erfuellt haben (oder eben auch nicht ;D).
Darueber zu diskutieren waere unsinnig, schliesslich kann man den Leuten immer nur vor den Kopf schauen.
Ich habe diese Aussage nicht getroffen, um irgendwelche Hanfplantagen und haste nicht gesehen zu verharmlosen. Allerdings sind diese in Bezug zu oben getaetigter Aussage noch harmlos.
Autor TimWasi
 - 03. September 2016, 17:29:28
Nein ich habe mich nicht noch mehr vertan es tut mir leid das ich das Wort Erzwingungshaft vertauscht habe mit dem Wort Jugendarrest. ansonsten ist alles wahrheitsgemäß angegeben, sonst hätte es auch keinen Sinn hier nach meinen Chancen zu Fragen. Danke euch allen  :D
Autor KlausP
 - 03. September 2016, 17:19:17
Zitat von: Jens79 am 03. September 2016, 17:16:57
Zitat von: TimWasi am 03. September 2016, 16:55:29
Entschuldigung es war keine Erzwingungshaft, sondern Jugendarrest habe mich vertan.

Haben Sie sich vielleicht sonst noch in irgendwas vertan?

Die Frage drängte sich mir auch schon auf. ;) Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Fragesteller erst so nach und nach damit rüberkommt.
Autor Jens79
 - 03. September 2016, 17:18:41
Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 16:50:13
Zitat von: Jens79 am 03. September 2016, 16:13:57
Die Angst ist berechtigt. Und ganz ehrlich..... Ich wüßte nicht warum die Bundeswehr gerade Sie dann einstellen sollte...

Nana! Ich habe erst kuerzlich im KC einen Mitbewerber mit Vorstrafenregister und der Uffz-Eignung spaeter beim Einplaner wiedergetroffen.
Warum, weshalb? Keine Ahnung. Aber isso.

So So. SIE hatten also Einblick in seinen Akten. SIE wissen also genau was ER so alles an Vorstrafen hat. Hat ER Ihnen das erzählt?
Autor Jens79
 - 03. September 2016, 17:16:57
Zitat von: TimWasi am 03. September 2016, 16:55:29
Entschuldigung es war keine Erzwingungshaft, sondern Jugendarrest habe mich vertan.

Haben Sie sich vielleicht sonst noch in irgendwas vertan?
Autor KlausP
 - 03. September 2016, 17:10:21
Sie wurden also nach Jugendstrafrecht verurteilt. Lesen Sie sich genau durch, was im Bewerbungsbogen und im Erläuterungsbogen zu Vorstrafen gefragt wird. Wenn es anzugeben ist, geben Sie es wahrheitsgemäß an und warten Sie ab, was passiert. Ein (absolutes) Einstellungshindernis ist es meiner Meinung nach nicht.
Autor femalesoldier
 - 03. September 2016, 16:56:02
Zitat von: Ralf am 03. September 2016, 16:45:51
Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 16:42:04
Primaer muss das Eignungsfeststellungsverfahren positiv durchlaufen werden.
Nein, es kann gut durchaus zu einer Sperrfrist von x Jahren kommen und damit keine Einladung erfolgt.

Edit: Natuerlich muss eine Vorladung auch erst einmal erfolgen.
Mein Fehler, danke, Ralf!
Autor TimWasi
 - 03. September 2016, 16:55:29
Entschuldigung es war keine Erzwingungshaft, sondern Jugendarrest habe mich vertan.
Autor KlausP
 - 03. September 2016, 16:53:37
Die Erzwingungshaft ist aber doch keine Strafe, die verhängt das Gericht doch unabhängig vom Strafmaß, um eine bestimmte Auskunft von jemandem (muss nicht der Angeklagte sein, kann auch z.B. Zeugen betreffen) zu erhalten oder weil eine Geldbuße nicht bezahlt wird.
Autor TimWasi
 - 03. September 2016, 16:51:20
Ich habe meine Ausbildung zum Tauchlehrer gemacht und leider nur einen Hauptschulabschluss der 10 Klasse allerdings bin ich durchgehend bis auf 2 oder 3 Monate immer berufstätig gewesen, habe geheiratet und eine Familie gegründet und meinen Führerschein in der Zeit gemacht