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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: justice005 am 06. September 2016, 17:58:14
So ein Erlass wäre mir neu. Bisher kannte ich nur einen Erlass für die Abgabe an den Staatsanwalt.
ZitatOftmals sind gerade elektronische Einbausätze so verbaut, dass sie nicht nachvollziehbar überprüft werden können, dafür muss nämlich das gesamte Fahrzeug zerlegt werden.
ZitatWenn der Befehl lautet "Übernehmen Sie X!" besteht die Option des Nichtübernehmens nicht,
Zitatsonst übernimmt nämlich der Wehrdisziplinaranwalt gemäß Abgabeerlass.
Zitat von: justice005 am 06. September 2016, 13:14:13
1.
Nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie und unter gar keinen Umständen etwas als übernommen unterschreiben, was man nicht gesehen hat. Sollte irgendein Übergeber so etwas sagen wie
- das passt schon
- das ist noch irgendwo
- das ist nicht so wichtig
- das ist schon geklärt
- das ziehe ich später noch grade
dann unbedingt die Unterschrift verweigern!!! Auf keinen Fall darauf einlassen!!!
Zitat von: MMG-2.0 am 06. September 2016, 10:45:10
Grundsätzlich spricht es gegen die Nachweisführung, das Mannschaftsdienstgrade "buchungstechnisch" Material übernehmen.
Zitat von: MMG-2.0 am 06. September 2016, 10:45:10
Das ist die Aufgabe der TEFhr dieses Material zu übernehmen, denn diese sind dafür ausgebildet.