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Zusammenfassung

Autor Sascha1980
 - 25. Mai 2019, 10:36:03
Ja, mindestens zwei der Mannschaften wären durchaus in der Lage, das Material zu bewirtschaften. Von der Möglichkeit des abweichenden Materialverantwortlichen wusste ich bisher auch nichts. Das bedeutet dann ja, dass ich mein Material für die Lehrgangsdauer dem Mannschafter übergeben kann, er als Materialverantwortlicher und ich für diese Zeit als abweichender Materialverantwortlicher in SASPF eingetragen werden kann?Oder dann der TEFhr und der Mannschafter.
Autor funker07
 - 25. Mai 2019, 10:21:53
Es gibt keine Grundlage dafür, dass ein Mannschaftssoldat kein Material übernehmen kann.
Ob er in der Lage ist, das Material zu bewirtschaften, müssen die entsprechenden Vorgesetzten bewerten.

Denkbar wäre, dass der TEFhr Lagerortverantwortlicher (ggf für mehrere Lagerorte) wird und für das Material ein abweichender Materialverantwortlicher in SASPF eingetragen wird.
Autor Sascha1980
 - 25. Mai 2019, 10:19:35
Gibt es diesbezüglich eine Vorschrift oder Anweisung?
Autor Sascha1980
 - 25. Mai 2019, 10:08:02
Guten Morgen zusammen,

dieser Thread ist zwar schon ein wenig älter, ich möchte diese Thematik aus aktuellem Anlass gern nochmal aufgreifen.

Bei uns ist es aktuell so, dass keine unserer Mannschaften Material übernommen und deren Verantwortung haben, da diese vorrangig durch Unteroffiziere o.P. und Feldwebel inne haben.
Nun sieht die Situation so aus, dass in den nächsten fünf Monaten kein Uffz o.P/Uffz m.P. anwesend ist (Lehrgänge, Elternzeit, BFD), nur der Zugführer und mehrere Mannschaften.
Das Material ist hier auf entsprechende Lagerorte gebucht. Ich verstehe es nun so, dass auch Mannschaften das Material übernehmen können und dann für den Zeitraum die Verantwortung dafür besitzen? Ich bin relativ neu im Bereich Material, uns wurde immer erzählt, dass der Verantwortliche mindestens ein Uffz o.P. sein muss...
Autor Andi
 - 07. September 2016, 14:54:08
Zitat von: justice005 am 06. September 2016, 17:58:14
So ein Erlass wäre mir neu. Bisher kannte ich nur einen Erlass für die Abgabe an den Staatsanwalt. ;)

Oh man... ;D Peinlich, peinlich. Mea culpa.
Autor MMG-2.0
 - 06. September 2016, 20:18:52
@Ulli:

Meinst den Funkgeräte Einbausatz? Dieser hat keine SerNr, die Fu Geräte schon.
Autor ulli76
 - 06. September 2016, 18:04:27
Doch ja- es gibt gerade im Einsatz Teile, meist Kabel, mit Seriennummern, die fest in Fahrzeugen verbaut sind. Meistens überprüft aber niemand z.B. die Seriennummer, sondern man überprüft die Funktion. Ggf. kann man das auch so dokumentieren.
Autor justice005
 - 06. September 2016, 17:58:14
ZitatOftmals sind gerade elektronische Einbausätze so verbaut, dass sie nicht nachvollziehbar überprüft werden können, dafür muss nämlich das gesamte Fahrzeug zerlegt werden.

Gibt es dafür ein Beispiel? Ds gabs zu meiner Zeit nicht, aber ich räume ein, dass das auch schon einige Jährchen her ist, dass ich das letzte mal ein Fahrzeug übernommen habe. ;) Ggf. tut es ja auch ein Funktionstest. Wenn das Teil funktioniert, wird es logischerweise auch vorhanden sein.

ZitatWenn der Befehl lautet "Übernehmen Sie X!" besteht die Option des Nichtübernehmens nicht,

Das ist völlig klar! Es geht bei meinen mahnenden Worten ja nur um die Dokumentation. Und der Befehl "Bestätigen Sie die Übernahme von Material, welches Sie nie gesehen haben", dürfte wohl unzumutbar sein und muss wohl nicht befolgt werden (lassen wir mal irgendwelche extrem konstruierte Fälle weg). Lange Rede, kurzer Sinn: Ordentliche Dokumentation ist entscheidend!

Zitatsonst übernimmt nämlich der Wehrdisziplinaranwalt gemäß Abgabeerlass.

So ein Erlass wäre mir neu. Bisher kannte ich nur einen Erlass für die Abgabe an den Staatsanwalt. ;)

Autor Andi
 - 06. September 2016, 14:36:49
Zitat von: justice005 am 06. September 2016, 13:14:13
1.

Nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie und unter gar keinen Umständen etwas als übernommen unterschreiben, was man nicht gesehen hat. Sollte irgendein Übergeber so etwas sagen wie

- das passt schon
- das ist noch irgendwo
- das ist nicht so wichtig
- das ist schon geklärt
- das ziehe ich später noch grade

dann unbedingt die Unterschrift verweigern!!! Auf keinen Fall darauf einlassen!!!

Zumindest was das angeht muss ich - gerade was Fahrzeuge angeht - ergänzen. Oftmals sind gerade elektronische Einbausätze so verbaut, dass sie nicht nachvollziehbar überprüft werden können, dafür muss nämlich das gesamte Fahrzeug zerlegt werden. Die Übergabe/Ausgabe von dauerhaft ausgegebenem Material erfolgt kaum noch per klassischer Materialausgabeliste sondern per elektronischer MAL (die natürlich aus ausgedruckt und unterschrieben wird) unter Zubuchung des Materials zu einem Soldaten (wobei es eigentlich andersherum ist, systemisch wird beim Material der verantwortliche hinterlegt).
Kann eine Vollzähligkeit nicht, teilweise nicht oder gar nicht vorgenommen werden, so ist das schlicht und einfach schriftlich zu dokumentieren und mit der Übergabe/Übernahme dem Disziplinarvorgesetzten/Dienstellenleiter zu melden, der dann über das weitere Verfahren entscheidet und vor allem ja auch der ist, der etwaige Sachschadensbearbeitungen zu bearbeiten hat.

Wenn der Befehl lautet "Übernehmen Sie X!" besteht die Option des Nichtübernehmens nicht, sonst übernimmt nämlich der Wehrdisziplinaranwalt gemäß Abgabeerlass. ;)

Gruß Andi
Autor MMG-2.0
 - 06. September 2016, 13:43:32
@miguhamburg1:

Ist alles richtig was sie geschrieben haben. Buchungstechnisch habe ich übrigens nicht umsonst in Anführungszeichen gesetzt. Das Material nicht personenbezogen nachweislich nachgewiesen wird sollte auch klar sein.
Autor justice005
 - 06. September 2016, 13:14:13
Ich habe als Wehrpflichtiger auch meinen 10-Tonner übernommen. Die Übernahme hat zwar mehrere Stunden gedauert (unglaublich, was da für ein Zeugs drauf ist), aber an Ende habe ich exakt für das unterschrieben, was ich auch persönlich gesehen habe.

Es gibt nur zwei wichtige Regeln:

1.

Nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie und unter gar keinen Umständen etwas als übernommen unterschreiben, was man nicht gesehen hat. Sollte irgendein Übergeber so etwas sagen wie

- das passt schon
- das ist noch irgendwo
- das ist nicht so wichtig
- das ist schon geklärt
- das ziehe ich später noch grade

dann unbedingt die Unterschrift verweigern!!! Auf keinen Fall darauf einlassen!!!

2.

Wenn man Material übernommen hat, unbedingt darauf achten, wer Zugriff auf das Material hat und wo das Material ist. Regelmäßig selbst das Material kontrollieren. Niemals zulassen, dass das übernommene Material auf einmal durch alle möglichen Hände geht. Im Zweifel beim Vorgesetzten deutlich protestieren oder im Notfall beim Chef beschweren.   

Wenn man diese beiden Regeln beherzigt, kann eigentlich nichts passieren. Das kann auch jeder Mannschafter.

Und nicht vergessen: Wenn wirklich mal etwas weg kommt, dann haftet man - entgegen der üblichen Latrinenparolen - nur bei grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet nicht etwa nur Dusseligkeit, sondern ein besonders grober Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Wer die oben genannten Regeln beachtet, hat im Grunde nichts zu befürchten.

Autor miguhamburg1
 - 06. September 2016, 12:59:58
Mit Verlaub, @ MMG, buchungstechnisch übernimmt niemand Material, es bleibt im Buchbestand einer Dienststelle. Das ist der urkundliche Nachweis. Deswegen ist es ja auch erforderlich, dass ein die Dienststelle oder einer ihrer Teileinheiten, in denen gesondert Material nachgewiesen werden, einen Soll-/Ist-Abgleich beim MatNachweisTrp durchführt, um eine Grundlage für die Materialprüfung in Hnden zu haben, welche dann mit Hilfe der zum Material gehörenden AAN-Blättern durchzuführen ist.

Der jeweils gesamtheitlich für die jeweilige OrgEinh Verantwortliche übernimmt dann mit Übergabeverhandlung das Material und legt hierfür - wenn nicht speziell in den BesAnV explizit vorgeschrieben - den Prüfumfang fest und übernimmt dann das Material der Dienststelle oder deren Teileinheit, für die er/sie als Leiter/in durch Versetzung übernimmt. Mit anderen Worten: Ein Kompaniechef übernimmt sämtliche Gefechtsfahrzeuge seiner Dienststelle gesamtheitlich. Seine Zugführer übernehmen dann das ihrer Teileinheit zugebuchte Material gesamtheitlich und der jeweilige Nutzer (Kraftfahrer) übernimmt dann das Fahrzeug mit dem Bordausstattungssatz im Bordbuch und der Kommandant Waffenanlage und sonstiges Zubehör, was nicht zum Bordausstattungssatz gehört per MatAusgListe. Dasselbe gilt doch genauso, dass der Bestand an Handwaffen auf die Kompanie gebucht ist und der Soldat seine Waffe gegen Unterschrift auf der MatAusgListe empfängt. Das verändert doch nicht die Buchung, sondern die Nutzungsverantwortung.
Autor MMG-2.0
 - 06. September 2016, 12:36:05
Andi, ich rede vom urkundlichen Nachweis von Material, dass die Einheitsführer und TEFhr übernehmen und damit belastet werden, eben "buchungstechnisch".

Natürlich kannst Du jeden XY Soldaten Material übernehmen lassen und damit ihm die Materialverantwortlichkeit übergeben.

Autor Andi
 - 06. September 2016, 12:05:22
Zitat von: MMG-2.0 am 06. September 2016, 10:45:10
Grundsätzlich spricht es gegen die Nachweisführung, das Mannschaftsdienstgrade "buchungstechnisch" Material übernehmen.

Sorry, das ist Quatsch.

Zitat von: MMG-2.0 am 06. September 2016, 10:45:10
Das ist die Aufgabe der TEFhr dieses Material zu übernehmen, denn diese sind dafür ausgebildet.

:o Was für eine Ausbildung soll das sein? Listen anhand reel existierenden Materials abhaken? Um ehrlich zu sein ist mir persönlich die größte Schweinerei bei einer Übergabe als Oberleutnant passiert - der Dienstgrad schützt vor gar nichts. Und auch mit Abschluss meines Cheflehrganges hatte ich noch keine wirkliche Ausbildung im Bereich der Materialbewirtschaftung erhalten - das ist alles eine Frage des erforderlichen Selbststudiums.

Mannschaftssoldaten haben in der Bundeswehr schon immer das für ihren Bereich erforderliche Material übernommen - das ist für mich integraler Bestandteil der Auftragstaktik und von Eigenverantwortung.
Warum sollte ein Teileinheitsführer für ein Fahrzeug unterschreiben, dass er selber weder fährt, noch wartet?

Aber keine Sorge, diese Diskussion ist kein Einzelfall. Ich wurde schon mal von einem Hauptfeldwebel gefragt, ob ich wirklich, wirklich will, dass er höchstpersönlich und selbst ein Fahrzeug übernimmt... ;)
Ist wohl ein Zeichen der Zeit: Blos keine Verantwortung.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 06. September 2016, 11:43:52
"Buchungstechnisch" übernimmt niemand Material, sondern das Material wird auf TEZle der SollOrg als Soll und Ist gebucht.

Es gibt gem. BesAnV (H/L/M etc. (oder wie diese Vorschrift jetzt auch immer heißt) Übergabeverhandlungen, die Pflichtprüfungen bei Übergabe von Einheiten und Teileinheiten darstellen und deren Prüfumfang der Übernehmende festlegt.

Darunter gibt es für die Materialübernahme Mat Ausgabelisten, Kfz Bordbücher etc., in denen die Übergabe/Übernahme von Material, was auf Dienststellen gebucht ist, nachweispflichtig den Besitzer wechseln. Insofern können auch Mannschaften Material übernehmen und ein Befehl hierfü kann durchaus dienstliche Zwecke haben.