ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 08. September 2016, 17:34:11Entschuldigung, ich war 18 Jahre alt.
Ich wiederhole meine Frage: Wie alt waren Sie bei Ihrer zweiten Straftat?
Zitat von: dynamic am 08. September 2016, 17:29:01Letzteres; aber das erklärt sich doch eigentlich von selbst, oder?
Ist das Verfahren schon bei Erhalt der Bestätigung unter Auflagen oder erst nach wirklicher Erfüllung der Auflagen abgeschlossen?
Zitat von: F_K am 08. September 2016, 15:23:32ZitatJedenfalls scheint ja der Richter das eher wie ich als wie du gesehen zu haben
Wir kennen das Urteil beide nicht - nur weil KV neben einem anderen Delikt angeklagt war, muss es in diesem nicht zur Verurteilung gekommen sein.Zitat@dynamic: Solange das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist, würde ich da nichts auf den Weg bringen, es liegt doch eh auf Eis.
Da sind wir aber einig - und es ist schon von mehreren gesagt worden:
- Verfahren beenden
- kein neues "anfangen"
- mit abgeschlossenem Verfahren bewerben - alles Fragen ehrlich und vollständig beantworten.
Zitat von: F_K am 08. September 2016, 15:23:32
- kein neues "anfangen"
ZitatJedenfalls scheint ja der Richter das eher wie ich als wie du gesehen zu haben
Zitat@dynamic: Solange das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist, würde ich da nichts auf den Weg bringen, es liegt doch eh auf Eis.
Zitat von: F_K am 08. September 2016, 14:38:49
Ach ja, und bitte keine Grundsatzdiskussion, sondern am Fallbeispiel bleiben:
Zitatdie eine Rangelei mit Schubsen bereits als KV ansehen
Zitat von: F_K am 08. September 2016, 12:26:32
Nochmal: Ohne Verletzung keine KV - einfach, weil das Delikt Körperverletzung genannt wird und eben diese bedingt.