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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 08. September 2016, 14:52:33
Nach 3 Monaten unterliegt der Verpflegungsanteil im TG der Versteuerung und wird dem steuerpflichtigen Anteil der Dienstbezüge hinzugerechnet. Später wird auch der für Unterkunft bestimmte Anteil im TG versteuert. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich analog zur Antwort von LwPersFw bitte an die für die Berechnung zuständige Stelle, bei der Sie auch die Forderungsnachweise einreichen.
Autor LwPersFw
 - 08. September 2016, 00:01:29
Zu den genauen Tagessätzen fragen Sie den Refü, bzw. die Stelle, die dann die Abrechnung vornehmen wird.

Nehmen Sie sich eine Wohnung am Standort fällt TG weg,
da dann davon ausgegangen wird, dass Sie am Lehrgangsort wohnen. Egal ob Sie die Wohnung als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden.
Autor Ferris20
 - 07. September 2016, 21:04:47
Schönen guten Abend,

ich bin seit 1.9.16 für 3 Jahre zur ZAW Betreuungsstelle kommandiert. Ich bin ledig, 21 Jahre alt, habe eine anerkannte Wohnung und bin auch in meiner Stammeinheit vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit. Meine Frage ist, wieviel Trennungsgeld mir am Tag nach 3 Monaten zusteht und ob es ein Unterschied macht, wenn ich mir am Standort der Ausbildung eine 2.Wohnung suche und mich zusätzlich vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft an der ZAW Best befreien lassen würde.

Vielen Dank im Voraus  :)