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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 09. September 2016, 18:10:50
Bei einer allgemeinen Verwendung von mehr als 3 Monaten im Ausland (auch "integrierte Verwendung") erhalten Sie neben Ihren regulären Dienstbezügen für das Inland zusätzlich Auslandsdienstbezüge (§ 52 Bundesbesoldungsgesetz), deren genaue Höhe dann auch vom Dienstort und den persönlichen Verhältnisses abhängen. Je nach personaltechnischer Ausgestaltung und jenen persönlichen Verhältnissen werden bestimmte Leistungen nach der Auslandsumzugskostenverordnung und der Auslandstrennungsgeldverordnung gewährt. Von Bedeutung ist bei Ihnen aufgrund Ihrer Angaben zum Wohnort, ob Sie eine Wohnung/Unterkunft in den Niederlanden in Anspruch nehmen (müssen) oder täglich pendeln.
Sofern die Verwendung in den Niederlanden planerisch festgelegt ist, studieren Sie das Informationspaket des BAIUDBw und nehmen Sie frühestmöglich mit diesem, der Bundeswehrverwaltungsstelle in den Niederlanden und ihrer neuen Dienststelle Kontakt auf.
Autor dunstig
 - 09. September 2016, 10:50:50
Wenn es so weit sein sollte, bekommen Sie ein Infopaket vom BAIUDBw, in dem alles erläutert ist. Für Auslandsverwendungen gibt es in der Regel einen Auslandsdienstzuschlag, Kaufkraftausgleich, Mietzuschuss, usw.
Autor Jayes
 - 09. September 2016, 09:34:50
MoinMoin,

ich hab da mal eine kleine Frage.

Ich habe nochmal die Ehre dem Land zu dienen und habe jetzt 2 Wochen Zeit mich für eine zu entscheiden.
Da ich an der niederländischen Grenze wohne wurden mir auch Kasernen in den Niederlanden vorgeschlagen.

Frage:

Bekomme ich Zuschläge wenn ich in einer niederländischen Kaserne meinen Dienst leisten?
Zudem steht auch bei dem Punkt "Auslandseinsatz wahrsch.: nein", ich aber doch gerne in den Einsatz gehen würde.

Hoffe einer kann mich aufklären oder mir sagen wo ich am besten nachfragen könnte.